Der sichere Umgang mit personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sämtlicher personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Mit den folgenden Hinweisen geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen, uns Anfragen senden oder am Ideenwettbewerb teilnehmen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie der folgenden Datenschutzerklärung.
Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Der Betreiber dieser Seiten nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
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Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten im MLR:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
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Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
Cookies
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Cookie-Einwilligung mit Borlabs Cookie
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Besuch der Internetseite
Bei dem Besuch der Seiten werden automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien bei unserem Hoster (siehe unten) erhoben und gespeichert, die Ihr Webbrowser automatisch übermittelt. Diese sind:
Die IP-Adressen werden maximal sieben Tage beim Hoster gespeichert. Der Betreiber als Kunde des Hoster bekommt die IP-Adresse ausschließlich anoynmisiert angezeigt. Eine weitere Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung dieser Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.
Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax
Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Telefon- bzw. Faxnummer, E-Mail, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben.
Die von Ihnen an uns per Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Nutzung des Teilnahmeformulars
Für die Bewerbung am Ideenwettbewerb stellen wir Ihnen ein Teilnahmeformular zur Verfügung. Die einzugebenden Daten sind teilweise personenbezogen (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummern). Diese Daten sind notwendig, um den Ideenwettbewerb erfolgreich abwickeln zu können.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO zur Durchführung des Ideenwettbewerbs “Gemeinsam:schaffen” und zur Auswahl von Projekten.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Ideenwettbewerbs bei uns gespeichert und verarbeitet. Die Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Durchführung des Ideenwettbewerbs). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Die Teilnahme am Ideenwettbewerb ist nur möglich, wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verwendung der Daten entsprechende Verwendung der Daten erteilen.
Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
Externes Hosting
Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert (siehe auch Punkt Besuch der Webseite). Hierbei kann es sich v.a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Namen, Websitenzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.
Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.
Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat der Betrieber der Seite einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit dem Hoster geschlossen.
Veröffentlichung und Weitergabe der über das Teilnahmeformular eingereichten Daten
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für den Ideenwettbewerb bewerben wir die ausgewählten Projekte und Projektträger. Es können daher ausgewählte Daten (z.B. Name des Projektträgers, Internetseite) und Informationen zum Projekt (z.B. Ort des Projektes, Ziele und Inhalte des Projektes) veröffentlicht und an zuständige Landesministerien, mit uns vertraglich verbundene Dienstleister und Medien (z.B. regionale und landesweite Tageszeitungen) weitergegeben werden. Im Falle einer Veröffentlichung werden die über das Formular eingegebenen persönlichen Daten (Name, Telefonnummer, Fax) nicht veröffentlicht. Die Daten werden nicht für kommerzielle Zwecke, sondern aus-schließlich für die Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb verwendet. Eine Teilnahme am Ideenwettbewerb ist nur möglich, wenn das Einverständnis für die Veröffentlichung gegeben wird. Eine Veröffentlichung ist zeitlich unbeschränkt, sie wird aber nach Widerruf umgehend beendet.
Rechte
Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns (info@gemeinsamschaffen.de). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf der die Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes, am Sitz des Verantwortlichen oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Diesen erreichen Sie unter:
Hausanschrift:
Königstrasse 10 a
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, sich oder einem Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt diese Übertragung nur, soweit sie technisch machbar ist.
Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Sicherheit
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Aktualität und Änderungen der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2021.
Der Ideenwettbewerb “Gemeinsam:Schaffen” richtet sich an juristische Personen der Zivilgesellschaft und Unternehmen. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne des Wettbewerbs gehören zum Beispiel Vereine, Lokale Agenda Gruppen, Kirchengemeinden, Träger der Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege oder Stiftungen. Kooperationen sind möglich und wünschenswert. Die Teilnahme von natürlichen Personen oder deren Zusammenschlüsse ist nicht möglich.
Ergänzung: Wir empfehlen Einzelpersonen oder deren Zusammenschlüsse sich z.B. einen Verein, eine Kirche oder eine Institution zu suchen, die für das Projekt einen Antrag stellt. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zielgruppen bzw. die Personen, die sich an der Aktion oder dem Projekt beteiligen (sollen), nicht zwingend Mitglied z.B. in dem antrag-stellenden Verein sein müssen. Die Voraussetzung der juristischen Person bezieht sich nur auf den Antragsteller und nicht auf die an dem Projekt Mitwirkenden oder auf die Zielgruppen des Projektes. Auch Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht, müssen aber über einen antragsfähigen Partner gebündelt werden.
Ergänzung: Einzelunternehmer oder Freiberufler sind als Unternehmen antragsberechtigt. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen Nachweise (z.B. Gewerbeschein) zu fordern. Personengesellschaften von Einzelunternehmern oder Freiberuflern, wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Kooperationen sind grundsätzlich möglich, jedoch kann es je Projekt nur einen Projektträger geben. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Projektpartner ist nicht möglich.
Mehrfachbewerbungen eines Antragstellers sind grundsätzlich möglich, soweit sich die Projekte nicht auf die gleiche Kategorie beziehen. Für jedes Projekt muss eine eigene Bewerbung eingereicht werden.
Kommunen oder Zusammenschlüsse von Kommunen können nicht am Ideenwettbewerb teilnehmen. Die eingereichten Projekte sollen jedoch von der Kommune, in der das Projekt umgesetzt werden soll, nachweislich ideell unterstützt werden. Kommunen können sich zudem an den Projekten der zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligen.
Die Projektträger müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, der jedoch nicht zwingend im Ländlichen Raum Baden-Württembergs sein muss (siehe hierzu Frage 2.4).
Das beantragte Projekt darf nicht bereits durch Landesmittel gefördert werden.
Bei den Bewerbungen kann es sich sowohl um Ideen als auch bereits laufende Projekte handeln. Die Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung der Ideen hin zur Umsetzung soll Teil der Förderung sein. Eine Ausarbeitung nur von Konzepten oder Strategien ist nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Eine Bewerbung von bereits laufenden Projekten ist möglich.
Hierzu sind allerdings folgende Bedingungen zu beachten:
(ergänzt am 22.07.2020)
Es ist möglich, ein Projekt einzureichen, welches zuvor schon bei anderen Programmen oder Wettbewerben eingereicht und ausgezeichnet wurde. Wenn das Projekt bereits durch andere Landesmittel gefördert wird oder wurde, ist eine weitere Förderung durch den Ideenwettbewerb nicht möglich.
Zum Ländlichen Raum gehören die Raumkategorien Ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum gemäß des Landesentwicklungsprogramms (siehe Karte: Karten-Link) oder vergleichbare, ländlich geprägte Orte.
Ergänzung: Der Projektort ist nicht zwingend auf eine einzelne Kommunen begrenzt. Er kann sich auch auf mehrere Kommunen beziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Kommunen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen (siehe oben).
Sollte sich das Projekt über mehrere Kommunen erstrecken, so ist von jeder beteiligten Kommune ein Unterstützungsschreiben einzuholen. Alternativ kann in solchen Fällen das Unterstützungsschreiben auch von dem Landkreis ausgefertigt werden, in dem die beteiligten Kommunen liegen. Der Antragsteller kann die für ihn praktikablere Vorgehensweise wählen.
Zur Klärung vergleichbarer, ländlich geprägter Orte wenden Sie sich bitte ans Wettbewerbsbüro.
Das Projekt muss einer Kategorie zugeordnet werden. Wenn das Projekt mehrere Kategorien berührt, dann ist diejenige auszuwählen, der das Projekt vorrangig zuzuordnen ist.
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrags. Die Höhe des Betrags bleibt auch bei Einsparungen oder höheren Einnahmen gleich, sofern die bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unter die bewilligte Zuwendung fallen.
Bei dem Eigenanteil kann es sich entweder um finanzielle Beiträge oder Personal- und Sachleistungen handeln. Als finanzielle Beiträge gelten zum Beispiel eigene Mittel in Form von Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen.
In die Finanzierung der Vorhaben können auch Drittmittel einbezogen werden. Als Drittmittel erlaubt sind Mittel in Form von Spenden oder Zuschüssen von Kommunen. Nicht erlaubt sind hingegen Drittmittel in Form von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die zur Umsetzung des Projektes (Erfüllung des Zuwendungszwecks) notwendig und wirtschaftlich geboten sind. Dazu gehören typischerweise Personalkosten, Reisekosten oder Sachkosten.
Zu den Sachkosten gehören z.B. Kosten für (technische) Gerätschaften (nur geringwertige Wirtschaftsgüter, siehe Frage 3.5), Veranstaltungskosten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Dienstleistungen, Honorare oder Materialkosten. Zu den Materialkosten zählen auch Baumaterialien, wie z.B. Holz, Steine oder Farben. Wichtig beim Einsatz der Sachkosten ist, dass das gemeinsame Tun oder die gemeinsame Aktion im Sinne des Wettbewerbs im Vordergrund steht. Das bedeutet, nicht die Bauausführung durch Dritte darf im Vordergrund stehen, sondern die gemeinsame Erstellung durch die Menschen vor Ort. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Investitionen in Frage 3.6.
Kosten für ein laufendes Projekt können einbezogen werden, wenn die geforderten Bedingungen für laufende Projekte erfüllt sind (siehe Frage 2.2). (ergänzt am 22.07.2020)
Freiwillige bzw. ehrenamtliche Arbeitsstunden können nicht geltend gemacht werden. Es sind lediglich Arbeitsstunden als Personalkosten z.B. in Form von Aufwandsentschädigungen förderfähig, die im Rahmen einer Vereinssatzung oder ähnlichem nachgewiesen werden können. (ergänzt am 22.07.2020)
Nicht förderfähig sind:
Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar sind,
Beiträge für nicht gesetzliche Versicherungen,
Zuführung zu Rücklagen,
nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen et cetera) und
Entgelte, soweit sie die Tarifverträge des Bundes, der Länder oder Kommunen übersteigen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Güter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht überschreiten. Dieser liegt laut aktueller Gesetzgebung bei 800,00 Euro (netto) pro Wirtschaftsgut. Es können mehrere Geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Wichtig ist dabei darzustellen, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Projektzieles erforderlich sind. Die mit der Zuwendung angeschafften Güter müssen dem Projekt bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
Förderfähig im Rahmen des Ideenwettbewerbs sind nur geringwertige Wirtschaftsgüter (siehe Frage 3.5). Investive Anschaffungen, die diese Grenze überschreiten, sind nur unter der Maßgabe förderfähig, dass beispielsweise durch Einsatz von Materialien und ehrenamtlicher Arbeit ein Objekt entsteht, welches eine Investition darstellt. In der Projektbeschreibung muss dabei klar zum Ausdruck kommen, dass der Schwerpunkt des Projektes auf dem gemeinsamen Tun im Sinne des Wettbewerbs liegt. Für Investitionen werden also Sachkosten übernommen, sofern die gemeinsame Eigenleistung im Rahmen des Projektes eindeutig im Vordergrund steht.
Sofern eine Investition in dieser Form getätigt wird, wird im Zuwendungsbescheid eine entsprechende Nutzungsdauer festgeschrieben. Sollte das geförderte Objekt vor Ende der Nutzungsdauer einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden, die nicht mehr dem Zuwendungszweck (dem Projektziel) entspricht, so ist dies dem Fördergeber anzuzeigen und kann zu einer Rückforderung führen.
Eine Kombination mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg ist nicht möglich.
Die Förderung von Unternehmen unterliegt dem Europäischen Beihilferecht (Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieses soll verhindern, dass der Wettbewerb durch unkontrollierte Förderungen von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten verzerrt wird. Deshalb sind Förderungen an Unternehmen grundsätzlich bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anzumelden. Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht ermöglicht die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (De-minimis-Verordnung).
Nach der De-minimis-Verordnung sind unter „De-minimis“-Beihilfen Zuwendungen bis zu einem Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 EUR (im Straßentransportsektor bis zu 100.000 EUR) innerhalb von drei Steuerjahren zu verstehen, die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen. In diesem Umfang geht die Kommission davon aus, dass im Ergebnis keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt. Damit vereinfacht sie die Förderung von Unternehmen, da jede Anmeldung mit erheblichem Aufwand und viel Zeit verbunden ist.
Eine festgelegte Zahl an Projekten gibt es nicht. Für die auszuwählenden Projekte stehen insgesamt bis zu 800.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Ergänzung: Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ wird nach aktuellem Stand nur dieses Jahr durchgeführt. Weitere Runden in den kommenden Jahren sind derzeit nicht vorgesehen. Wir empfehlen deshalb eine Teilnahme in diesem Jahr.
Die beantragten Mittel können in einem Turnus von sechs Monaten beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit einem Zwischenbericht abgerufen werden.
Eine Projektlaufzeit ist von 01.11.2020 bis 31.10.2022 möglich. Der Start kann sich ggf. aufgrund der zuwendungsrechtlichen Prüfung der Anträge noch verschieben. Dies wird dann aber mit dem Zuwendungsbescheid angepasst.
Innerhalb dieses Zeitraums sind auch Projekte mit kürzerer Laufzeit möglich. Bei den einzureichenden Projekten kann es sich auch um eine Idee handeln, deren Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung hin zur Umsetzung Teil der Förderung sein kann. Allerdings ist eine ausschließliche Ausarbeitung von Konzepten oder Strategien nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Unabhängig davon gilt, dass auch eine Förderung von bereits laufenden Projekten möglich ist. In diesem Fall geben Sie bitte im Antragsformular den Start des Projektes und den Status „bereits begonnen“ an (siehe auch FAQ 2.2).
Eine Beteiligung am Wettbewerb ist ausschließlich online bis zum 31. Juli 2020 möglich. Hierzu sind das Teilnahmeformular auf www.gemeinsamschaffen.de sowie die zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen.
Der Fragebogen kann ausschließlich online ausgefüllt werden.
Nein, außer den geforderten Anlagen sind keine weiteren Informationen, wie zum Beispiel Projektflyer notwendig.
Nein, eine Zwischenspeicherung des Teilnahmeformulars ist nicht möglich. Wir bitten Sie, alle notwendigen Informationen und Anlagen bereitzuhalten. Damit Sie die Übersicht behalten, stellen wir Ihnen eine Checkliste, eine Ausfüllhilfe sowie die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Nach Absenden der Bewerbung können Sie keine Änderungen vornehmen. Für dringende Änderungen kontaktieren Sie bitte das Wettbewerbsbüro.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Alle Informationen, die Sie angegeben haben, finden Sie in dieser Mail. Diese können Sie auch ausdrucken.
Dies bezieht sich auf die Zeichenanzahl mit Leerzeichen.
Ja. Pro Projekt muss ein Formular ausgefüllt werden.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Die eingereichten Projekte werden vom Wettbewerbsbüro vorbewertet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und unter Beteiligung weiterer Verbände. Die Jury-Sitzung findet voraussichtlich im September statt und ist nicht öffentlich.
Ergänzung: Die Jury-Sitzung zur Auswahl der Projekte findet im September 2020 statt. Nach dem Votum der Jury werden zeitnah die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die ausgewählten Bewerbungen geklärt und die Zuwendungsbescheide ausgefertigt. Dies nimmt etwas Zeit in Anspruch. Wenn dieser Prozess abschließend durchlaufen ist, ergeht eine Information an die Bewerber, damit diese sich auf die Umsetzung der Projekte einstellen können. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Ministerium bzw. bis zur Prämierung des Ideenwettbewerbs sind die Projektträger zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Auch wenn sich Ihr Projekt noch in der Konzeptionsphase befindet, müssen Sie weitmöglichst einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen.
Ergänzung: Die Angaben zu den Projektkosten sind erforderlich, da sonst keine Entscheidung über die Höhe der Zuwendung möglich ist.
Die Bilder sollen dabei helfen, einen Eindruck von dem Projekt, dem Ort oder der Projektidee zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Projekte auf der Internetseite www.gemeinsamschaffen.de präsentiert sowie während der Laufzeit beworben.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens zwei, maximal fünf aussagekräftige Fotos bei. Vergessen Sie nicht, zu allen Bildern den Rechteinhaber im Dateinamen zu nennen! Die Bilder sollten eine Auflösung von 300dpi haben. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass die eingesandten Fotos vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Ideenwettbewerbs unentgeltlich genutzt werden können und dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Das Wettbewerbsbüro unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Ideenwettbewerbs “Gemeinsam:Schaffen”. Dazu gehören zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit, die Vorbewertung der eingereichten Beiträge, die Prämierungsveranstaltung oder auch die Arbeitskonferenzen (etwa anderthalb tägige Workshops mit Projektträgern). Es steht Interessierten unter den folgenden Kontaktdaten für Rückfragen zum Wettbewerb zur Verfügung.
Wettbewerbsbüro “Gemeinsam:Schaffen”
SPRINT – wissenschaftliche Politikberatung PartG
Dr. Florian Langguth
Skalitzer Straße 68
10997 Berlin
Tel.: 030 – 92 27 81 79
E-Mail: info@gemeinsamschaffen.de
In dieser Kategorie wurden Ideen und Projekte gesucht, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen etwas gemeinsam gestalten. Dies sind beispielsweise die Anlage eines gemeinsamen Generationengartens, der gemeinschaftliche Bau eines Dorfbackofens, die biodiverse Gestaltung einer Verkehrsinsel oder auch das ehrenamtliche Leiten eines Cafés sein. In dieser Kategorie sind auch Projekte vertreten, bei denen Jung, Alt, Zugezogene und Menschen mit Handicap gemeinsam ein Graffiti sprayen. Entscheidend ist hierbei, dass nicht die Maßnahme selbst im Vordergrund steht, sondern das gemeinsame Tun, bei dem es zu einer Begegnung zwischen Menschen kommt und Wertvorstellungen ausgetauscht werden.
In dieser Kategorie konnten Projekte und Ideen eingereicht werden, bei denen verschiedene Bevölkerungsgruppen gemeinsam aktiv werden. Dabei sollen die Aktivitäten so ausgestaltet werden, dass jeder Dorfbewohner bzw. jede Dorfbewohnerin seine/ihre Fähigkeiten und Potenziale einbringen kann. Beispiele hierfür sind die Inszenierung eines Theaterstücks aus Mitwirkenden der Dorfgemeinschaft oder ein generationenübergreifendes Musikprojekt, bei dem Kinder und Seniorinnen und Senioren zusammen singen. Aber auch Projekte, bei denen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend gemeinsam Sport treiben (z.B. Ballsport, Gymnastik) oder generationenübergreifend und interkulturell gemeinsam kochen, sind in dieser Kategorie dabei.
In dieser Kategorie konnten sich Projekte und Ideen bewerben, in denen durch das Voneinander-Lernen nicht nur Kenntnisse, sondern auch automatisch und „nebenbei“ Wertvorstellungen ausgetauscht werden. Zu diesem Themenfeld gehören: Computerkurse für Seniorinnen und Senioren, die durch junge Menschen geleitet werden; gemeinsames Lernen der Dorfgemeinschaft zu Gemüseanbau und Nutzgartenkultur oder eine Sensibilisierung von Kindern aller Kulturen für die heimische Natur und ihre tierischen Bewohner.