In den „Mediensprechstunden“ des Vereins für die Jugend Elzach e. V. geben Jugendliche ihr Wissen über die neuen Medien an Seniorinnen und Senioren weiter und der Austausch zwischen den Generationen wird gefördert.
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Die "Neuen Medien" und der Umgang mit Smartphones, Tablets und Co gehören zu den Dingen, die Jugendlichen oft leichter fallen als älteren Menschen. Bei den "Mediensprechstunden" des Vereins für die Jugend Elzach e. V. sollen Jugendliche älteren Menschen den Umgang mit den neuen Medien näherbringen und ihnen bei Fragen rund um dieses Thema weiterhelfen. Die Seniorinnen und Senioren bestimmen dabei selbst, was im Fokus stehen soll (z. B. Verwendung von Messengern, Social Media oder verschiedenen Apps).
Das Projekt zielt darauf ab, dass die Jugendlichen ihr Wissen an andere weitergeben und zum Austausch zwischen den Generationen beitragen. Auf der anderen Seite lernen die Seniorinnen und Senioren den Umgang mit ihren eigenen Geräten, die sie zu den "Mediensprechstunden" mitbringen. Da die Jugendlichen diese Sprechstunden im Jugendhaus anbieten, laden sie die Seniorinnen und Senioren damit auch ein, ihre Lebenswelt ein Stück besser kennenzulernen. Andererseits soll es auch Besuche von den Jugendlichen bei Treffen des Altenwerks und des Seniorenbeirates geben. Aus diesen Sprechstunden können auch Einzelkontakte entstehen, die über das Projekt hinaus weiter bestehen können.
Projekterfolge:
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Das Projekt „Lernen für Landmosaik“ beinhaltet einen Lernpfeiler des Hauptprojekts „Landmosaik“, eine Initiative von LebensMittelpunkt Ettenheim e. V.
„Landmosaik“ zielt auf eine vielschichtige Bereicherung der Landschaft in Ettenheim ab, hin zu mehr Abwechslung, Selbstversorgung, Natur- und Menschenfreundlichkeit. Diese Vorhaben sollen eine mosaikartige, liebliche Landschaft schaffen, in der Menschen, Tiere und Pflanzen sich langfristig ernähren und regenerieren können:
Um das benötigte Wissen für das Hauptprojekt „Landmosaik“ zu vertiefen und mehr Menschen zur Verfügung zu stellen, soll mit dem Projekt „Lernen für Landmosaik“ ein vielseitiger Kurs für eine bunte Gruppe motivierter Menschen angeboten werden. Der Kurs soll den Teilnehmer*innen für die Realisierung des Projekts eine solide Basis vermitteln. Der Phase des gemeinsamen Lernens folgt die Planung und Realisierung des Projekts „Landmosaik“.
„Landmosaik“ möchte sich einsetzen für Bodenverbesserung und regenerative Landwirtschaft, für Bio-Nahrungsmittelanbau, die Schaffung von Rückzugs- und Entspannungsmöglichkeiten für Mensch und Natur und von gesunden Wasser- und Stoffkreisläufen, für Gemeinschaftsbildung, Lern- und Mitmachgelegenheiten.
Projekterfolge:
Mit dem „Pop-Up Café“ entsteht ein wandlungsfähiges Raumkonstrukt mit breiter Nutzungsidee: Sprachcafé, gemeinsames Kochen, zwischenmenschliche Aktionen, Freizeitangebote, Themenabende, Spieletreffs und vieles mehr.
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Am Standort Owen, einer Kommune mit 3400 Einwohner*innen im ländlichen Raum des Landkreis Esslingen, möchte die Bruderhaus-Diakonie Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg, Fachdienst Jugend, Bildung, Migration ein „Pop-Up Café“ gründen, das offen ist für alle Bürgerinnen und Bürger, Alt und Jung, Einheimische und Zugezogene.
Aufgrund fehlender Räumlichkeiten soll dieses Konzept vorhandene Strukturen nutzen. Bislang gibt es auch keine Anlaufstellen für Jugendliche, ehrenamtlich Engagierte, Einheimische und Zugezogene, um sich in der Freizeit zu begegnen und gemeinsam aktiv zu werden. Außerdem fehlt es an Unterstützungsangeboten im Bereich schulische Nachhilfe und bei privaten Problemen. Mit dem „Pop-Up Café“ entsteht ein wandlungsfähiges Raumkonstrukt mit breiter Nutzungsidee: Es zielt neben der Begegnung auch auf das selbstorganisierte Engagement und das Einbringen der eigenen Ressourcen ab, auf das Interesse an anderen und an der Gesellschaft. Sprachcafés, gemeinsames Kochen, zwischenmenschliche Aktionen, Freizeitangebote, Themenabende, Spieletreffs und vieles mehr sollen eine „Lernsymbiose“ schaffen und ein voneinander Lernen ermöglichen.
Projekterfolge:
Das Projekt Kochen + Essen + Genießen = Leben (KEGL) des VdK Rauenberg zielt darauf ab, dieses vielfältige Kulturgut, auch das von den Neuzugezogenen aus vielen verschiedenen Nationen, zu erhalten.
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Essenskultur ist wesentlicher Bestandteil des menschlichen Zusammenlebens. Dass auch traditionelle Gerichte mindestens ebenso schnell zuzubereiten sind wie Burger und Tiefkühl-Pizza und mehr Nährwert und Geschmack haben, gerät auch im ländlichen Raum in Vergessenheit. Traditionelle Rezepte sind meistens nicht dokumentiert.
Das Projekt Kochen + Essen + Genießen = Leben (KEGL) des VdK Rauenberg zielt darauf ab, dieses vielfältige Kulturgut, auch das von den Neuzugezogenen aus vielen verschiedenen Nationen, zu erhalten.
So sollen traditionelle Speisen der heimischen Ortschaften für alle Einwohnerinnen und Einwohner (wieder) bekannt gemacht und die Rezepte in den Familien gekocht und weitergegeben werden. Werte wie gemeinsames Essen, regionale und saisonale Rezepte und lokale Lebensmittelproduktion sollen wieder neu geschätzt, Rezepte anderer Kulturen kennengelernt und auf diese Weise Lebensfreude und zwischenmenschliche Begegnungen gefördert werden, Alt und Jung, deutsche und internationale Einwohnerinnen und Einwohner aller fünf Teilorte werden zusammengebracht und lernen einander kennen.
Projekterfolge:
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Edith Koschwitz von der Kulturwerkstatt BT24, Büro Ortsnetz, möchte mit dem Projekt KUNST.LAND, einem Sommercamp für zwei Monate im Juli/August 2021, Kulturschaffende und Bewohnerinnen und Bewohner in Münsingen zusammenbringen.
Ob Erzählcafés, Tanzen, Musiksessions, Kleinkunst, Zirkus oder Kochen - Schwerpunkte sind das gemeinsame Erlernen von Fähigkeiten, die für einen Projektbeitrag notwendig sind, erarbeitet von Interessierten jeglichen Alters und mit inklusiver Herangehensweise.
Bildende Künstlerinnen und Künstler werden hierfür eingeladen, im Juli und August 2021 in Münsingen zu arbeiten, Workshops anzubieten und mit Kunst, Musik und Performances im öffentlichen Raum, also etwa bei offenen Türen, zu arbeiten.
KUNST.LAND zielt darauf ab, dass die Teilnehmenden dabei spielerisch künstlerische Fertigkeiten lernen und sich mit ihren Fähigkeiten an Aktionen und Präsentationen beteiligen. Leerstände können für künstlerische Aktivitäten temporär bespielt werden. Kulturschaffende und die Bewohner*innen Münsingens sollen voneinander lernen und gemeinsam Kultur gestalten.
Projekterfolge:
Das Projekt Landleben-live möchte berufliche Orientierung im landwirtschaftlichen Sektor in Kombination mit Nahrungsmittelhandwerk und Agrartechnik vermitteln.
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Jugendlichen fehlt bei der beruflichen Orientierung oft der Blick auf landwirtschaftliche und handwerkliche Berufe. Hierfür möchte das Projekt Landleben-live des Evangelischen Bauernwerks in Württemberg e. V. berufliche Orientierung im landwirtschaftlichen Sektor in Kombination mit Nahrungsmittelhandwerk und Agrartechnik vermitteln.
So soll in einer ersten Stufe verstärkt die praktische berufliche Orientierung für landwirtschaftliche Berufe angeboten werden. In einer zweiten Stufe soll die berufliche Orientierung auf das Nahrungsmittelhandwerk und agrartechnische Berufe in kleinen Familienbetrieben im Ländlichen Raum erweitert werden.
Dafür wird in Zusammenarbeit mit Familienbetrieben, Ausbildungsberater*innen, Nahrungsmittelhandwerk und Agrartechnik u. a. der betriebliche Bedarf erörtert und eine Medien- und Öffentlichkeitsoffensive an Schulen gestartet.
Das Projekt möchte den Blick von Jugendlichen und deren Eltern für die Landwirtschaft, das Nahrungsmittelhandwerk und die Agrartechnik weiten. Betriebe bekommen die Möglichkeit, frühzeitig mit Jugendlichen in Dialog zu kommen. Landleben-live bietet somit ein einmaliges institutionalisiertes außerschulisches Angebot für Jugendliche, Eltern und Betriebe.
Projekterfolge:
Das Projekt "SchwabenKitz" zielt auf eine ganzheitliche Sensibilisierung von Kindern für die heimische Natur, die Landwirtschaft, den Wald und deren Bewohner.
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Das Projekt "SchwabenKitz" zielt auf eine ganzheitliche Sensibilisierung von Kindern (insbesondere mit Migrationshintergrund) für die heimische Natur, die Landwirtschaft, den Wald und deren Bewohner in den ländlich geprägten Ortsbezirken der Stadt Göppingen, Maitis, Lenglingen und Hohenstaufen.
Dabei soll eine enge Kooperation und Einbindung des NABU, der ortsansässigen Land- und Waldbesitzer, der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Göppinger Schulen und Migrantenvereine erfolgen, deren Vertreterinnen und Vertreter überwiegend zu den Gründungsmitgliedern des Vereins gehören.
Mithilfe des Waldmobils wird Kindern der Schulklassen 1 bis 4 die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt, die landwirtschaftliche Nutzung des Waldes und seine Bedeutung als CO2-Speicher vermittelt. Zentrales Element ist außerdem die Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod. Neben der Zusammenarbeit mit Landwirtinnen und Landwirte und Jägerinnen und Jäger für einen nachhaltigen Tierschutz wird ein nachhaltiges Zusammenleben von Mensch und Natur ermöglicht.
Projekterfolge:
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„Fit for Future“ ist ein wichtiger Teil der Stiftungsarbeit des Antragstellers, der Bürgerstiftung Rottweil. Für das „Kochen der Nationen“ kommen Eltern unterschiedlicher Nationalitäten zusammen und kochen gemeinsam Gerichte aus ihren Heimatländern, zum Beispiel italienische, russische, albanische, aber auch schwäbische Gerichte. Seit 2019 gibt es die ergänzende Veranstaltungsreihe „Bürger für Kinder“.
Das Teilprojekt „Fit for Future: Gemeinsam erkunden - entdecken - erleben“ zielt darauf ab, dass die Kinder nationen- und generationenübergreifend Neues lernen und auch Familien mit Migrationshintergrund an das kulturelle, sportliche und musische Angebot der Stadt Rottweil herangeführt werden. Verschiedene Bevölkerungsgruppen kommen so zusammen. So werden unter dem Motto „Miteinander und voneinander lernen“ neben Kenntnissen auch ganz nebenbei Wertvorstellungen ausgetauscht.
Bei der Durchführung der Veranstaltungen wird auf viele lokale Kooperationspartner wie Rottweiler Grundschulen, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, Elternbeirat, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine zurückgegriffen.
Projekterfolge:
Der Ideenwettbewerb “Gemeinsam:Schaffen” richtet sich an juristische Personen der Zivilgesellschaft und Unternehmen. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne des Wettbewerbs gehören zum Beispiel Vereine, Lokale Agenda Gruppen, Kirchengemeinden, Träger der Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege oder Stiftungen. Kooperationen sind möglich und wünschenswert. Die Teilnahme von natürlichen Personen oder deren Zusammenschlüsse ist nicht möglich.
Ergänzung: Wir empfehlen Einzelpersonen oder deren Zusammenschlüsse sich z.B. einen Verein, eine Kirche oder eine Institution zu suchen, die für das Projekt einen Antrag stellt. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zielgruppen bzw. die Personen, die sich an der Aktion oder dem Projekt beteiligen (sollen), nicht zwingend Mitglied z.B. in dem antrag-stellenden Verein sein müssen. Die Voraussetzung der juristischen Person bezieht sich nur auf den Antragsteller und nicht auf die an dem Projekt Mitwirkenden oder auf die Zielgruppen des Projektes. Auch Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht, müssen aber über einen antragsfähigen Partner gebündelt werden.
Ergänzung: Einzelunternehmer oder Freiberufler sind als Unternehmen antragsberechtigt. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen Nachweise (z.B. Gewerbeschein) zu fordern. Personengesellschaften von Einzelunternehmern oder Freiberuflern, wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Kooperationen sind grundsätzlich möglich, jedoch kann es je Projekt nur einen Projektträger geben. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Projektpartner ist nicht möglich.
Mehrfachbewerbungen eines Antragstellers sind grundsätzlich möglich, soweit sich die Projekte nicht auf die gleiche Kategorie beziehen. Für jedes Projekt muss eine eigene Bewerbung eingereicht werden.
Kommunen oder Zusammenschlüsse von Kommunen können nicht am Ideenwettbewerb teilnehmen. Die eingereichten Projekte sollen jedoch von der Kommune, in der das Projekt umgesetzt werden soll, nachweislich ideell unterstützt werden. Kommunen können sich zudem an den Projekten der zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligen.
Die Projektträger müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, der jedoch nicht zwingend im Ländlichen Raum Baden-Württembergs sein muss (siehe hierzu Frage 2.4).
Das beantragte Projekt darf nicht bereits durch Landesmittel gefördert werden.
Bei den Bewerbungen kann es sich sowohl um Ideen als auch bereits laufende Projekte handeln. Die Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung der Ideen hin zur Umsetzung soll Teil der Förderung sein. Eine Ausarbeitung nur von Konzepten oder Strategien ist nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Eine Bewerbung von bereits laufenden Projekten ist möglich.
Hierzu sind allerdings folgende Bedingungen zu beachten:
(ergänzt am 22.07.2020)
Es ist möglich, ein Projekt einzureichen, welches zuvor schon bei anderen Programmen oder Wettbewerben eingereicht und ausgezeichnet wurde. Wenn das Projekt bereits durch andere Landesmittel gefördert wird oder wurde, ist eine weitere Förderung durch den Ideenwettbewerb nicht möglich.
Zum Ländlichen Raum gehören die Raumkategorien Ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum gemäß des Landesentwicklungsprogramms (siehe Karte: Karten-Link) oder vergleichbare, ländlich geprägte Orte.
Ergänzung: Der Projektort ist nicht zwingend auf eine einzelne Kommunen begrenzt. Er kann sich auch auf mehrere Kommunen beziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Kommunen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen (siehe oben).
Sollte sich das Projekt über mehrere Kommunen erstrecken, so ist von jeder beteiligten Kommune ein Unterstützungsschreiben einzuholen. Alternativ kann in solchen Fällen das Unterstützungsschreiben auch von dem Landkreis ausgefertigt werden, in dem die beteiligten Kommunen liegen. Der Antragsteller kann die für ihn praktikablere Vorgehensweise wählen.
Zur Klärung vergleichbarer, ländlich geprägter Orte wenden Sie sich bitte ans Wettbewerbsbüro.
Das Projekt muss einer Kategorie zugeordnet werden. Wenn das Projekt mehrere Kategorien berührt, dann ist diejenige auszuwählen, der das Projekt vorrangig zuzuordnen ist.
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrags. Die Höhe des Betrags bleibt auch bei Einsparungen oder höheren Einnahmen gleich, sofern die bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unter die bewilligte Zuwendung fallen.
Bei dem Eigenanteil kann es sich entweder um finanzielle Beiträge oder Personal- und Sachleistungen handeln. Als finanzielle Beiträge gelten zum Beispiel eigene Mittel in Form von Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen.
In die Finanzierung der Vorhaben können auch Drittmittel einbezogen werden. Als Drittmittel erlaubt sind Mittel in Form von Spenden oder Zuschüssen von Kommunen. Nicht erlaubt sind hingegen Drittmittel in Form von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die zur Umsetzung des Projektes (Erfüllung des Zuwendungszwecks) notwendig und wirtschaftlich geboten sind. Dazu gehören typischerweise Personalkosten, Reisekosten oder Sachkosten.
Zu den Sachkosten gehören z.B. Kosten für (technische) Gerätschaften (nur geringwertige Wirtschaftsgüter, siehe Frage 3.5), Veranstaltungskosten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Dienstleistungen, Honorare oder Materialkosten. Zu den Materialkosten zählen auch Baumaterialien, wie z.B. Holz, Steine oder Farben. Wichtig beim Einsatz der Sachkosten ist, dass das gemeinsame Tun oder die gemeinsame Aktion im Sinne des Wettbewerbs im Vordergrund steht. Das bedeutet, nicht die Bauausführung durch Dritte darf im Vordergrund stehen, sondern die gemeinsame Erstellung durch die Menschen vor Ort. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Investitionen in Frage 3.6.
Kosten für ein laufendes Projekt können einbezogen werden, wenn die geforderten Bedingungen für laufende Projekte erfüllt sind (siehe Frage 2.2). (ergänzt am 22.07.2020)
Freiwillige bzw. ehrenamtliche Arbeitsstunden können nicht geltend gemacht werden. Es sind lediglich Arbeitsstunden als Personalkosten z.B. in Form von Aufwandsentschädigungen förderfähig, die im Rahmen einer Vereinssatzung oder ähnlichem nachgewiesen werden können. (ergänzt am 22.07.2020)
Nicht förderfähig sind:
Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar sind,
Beiträge für nicht gesetzliche Versicherungen,
Zuführung zu Rücklagen,
nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen et cetera) und
Entgelte, soweit sie die Tarifverträge des Bundes, der Länder oder Kommunen übersteigen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Güter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht überschreiten. Dieser liegt laut aktueller Gesetzgebung bei 800,00 Euro (netto) pro Wirtschaftsgut. Es können mehrere Geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Wichtig ist dabei darzustellen, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Projektzieles erforderlich sind. Die mit der Zuwendung angeschafften Güter müssen dem Projekt bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
Förderfähig im Rahmen des Ideenwettbewerbs sind nur geringwertige Wirtschaftsgüter (siehe Frage 3.5). Investive Anschaffungen, die diese Grenze überschreiten, sind nur unter der Maßgabe förderfähig, dass beispielsweise durch Einsatz von Materialien und ehrenamtlicher Arbeit ein Objekt entsteht, welches eine Investition darstellt. In der Projektbeschreibung muss dabei klar zum Ausdruck kommen, dass der Schwerpunkt des Projektes auf dem gemeinsamen Tun im Sinne des Wettbewerbs liegt. Für Investitionen werden also Sachkosten übernommen, sofern die gemeinsame Eigenleistung im Rahmen des Projektes eindeutig im Vordergrund steht.
Sofern eine Investition in dieser Form getätigt wird, wird im Zuwendungsbescheid eine entsprechende Nutzungsdauer festgeschrieben. Sollte das geförderte Objekt vor Ende der Nutzungsdauer einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden, die nicht mehr dem Zuwendungszweck (dem Projektziel) entspricht, so ist dies dem Fördergeber anzuzeigen und kann zu einer Rückforderung führen.
Eine Kombination mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg ist nicht möglich.
Die Förderung von Unternehmen unterliegt dem Europäischen Beihilferecht (Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieses soll verhindern, dass der Wettbewerb durch unkontrollierte Förderungen von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten verzerrt wird. Deshalb sind Förderungen an Unternehmen grundsätzlich bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anzumelden. Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht ermöglicht die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (De-minimis-Verordnung).
Nach der De-minimis-Verordnung sind unter „De-minimis“-Beihilfen Zuwendungen bis zu einem Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 EUR (im Straßentransportsektor bis zu 100.000 EUR) innerhalb von drei Steuerjahren zu verstehen, die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen. In diesem Umfang geht die Kommission davon aus, dass im Ergebnis keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt. Damit vereinfacht sie die Förderung von Unternehmen, da jede Anmeldung mit erheblichem Aufwand und viel Zeit verbunden ist.
Eine festgelegte Zahl an Projekten gibt es nicht. Für die auszuwählenden Projekte stehen insgesamt bis zu 800.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Ergänzung: Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ wird nach aktuellem Stand nur dieses Jahr durchgeführt. Weitere Runden in den kommenden Jahren sind derzeit nicht vorgesehen. Wir empfehlen deshalb eine Teilnahme in diesem Jahr.
Die beantragten Mittel können in einem Turnus von sechs Monaten beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit einem Zwischenbericht abgerufen werden.
Eine Projektlaufzeit ist von 01.11.2020 bis 31.10.2022 möglich. Der Start kann sich ggf. aufgrund der zuwendungsrechtlichen Prüfung der Anträge noch verschieben. Dies wird dann aber mit dem Zuwendungsbescheid angepasst.
Innerhalb dieses Zeitraums sind auch Projekte mit kürzerer Laufzeit möglich. Bei den einzureichenden Projekten kann es sich auch um eine Idee handeln, deren Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung hin zur Umsetzung Teil der Förderung sein kann. Allerdings ist eine ausschließliche Ausarbeitung von Konzepten oder Strategien nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Unabhängig davon gilt, dass auch eine Förderung von bereits laufenden Projekten möglich ist. In diesem Fall geben Sie bitte im Antragsformular den Start des Projektes und den Status „bereits begonnen“ an (siehe auch FAQ 2.2).
Eine Beteiligung am Wettbewerb ist ausschließlich online bis zum 31. Juli 2020 möglich. Hierzu sind das Teilnahmeformular auf www.gemeinsamschaffen.de sowie die zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen.
Der Fragebogen kann ausschließlich online ausgefüllt werden.
Nein, außer den geforderten Anlagen sind keine weiteren Informationen, wie zum Beispiel Projektflyer notwendig.
Nein, eine Zwischenspeicherung des Teilnahmeformulars ist nicht möglich. Wir bitten Sie, alle notwendigen Informationen und Anlagen bereitzuhalten. Damit Sie die Übersicht behalten, stellen wir Ihnen eine Checkliste, eine Ausfüllhilfe sowie die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Nach Absenden der Bewerbung können Sie keine Änderungen vornehmen. Für dringende Änderungen kontaktieren Sie bitte das Wettbewerbsbüro.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Alle Informationen, die Sie angegeben haben, finden Sie in dieser Mail. Diese können Sie auch ausdrucken.
Dies bezieht sich auf die Zeichenanzahl mit Leerzeichen.
Ja. Pro Projekt muss ein Formular ausgefüllt werden.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Die eingereichten Projekte werden vom Wettbewerbsbüro vorbewertet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und unter Beteiligung weiterer Verbände. Die Jury-Sitzung findet voraussichtlich im September statt und ist nicht öffentlich.
Ergänzung: Die Jury-Sitzung zur Auswahl der Projekte findet im September 2020 statt. Nach dem Votum der Jury werden zeitnah die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die ausgewählten Bewerbungen geklärt und die Zuwendungsbescheide ausgefertigt. Dies nimmt etwas Zeit in Anspruch. Wenn dieser Prozess abschließend durchlaufen ist, ergeht eine Information an die Bewerber, damit diese sich auf die Umsetzung der Projekte einstellen können. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Ministerium bzw. bis zur Prämierung des Ideenwettbewerbs sind die Projektträger zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Auch wenn sich Ihr Projekt noch in der Konzeptionsphase befindet, müssen Sie weitmöglichst einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen.
Ergänzung: Die Angaben zu den Projektkosten sind erforderlich, da sonst keine Entscheidung über die Höhe der Zuwendung möglich ist.
Die Bilder sollen dabei helfen, einen Eindruck von dem Projekt, dem Ort oder der Projektidee zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Projekte auf der Internetseite www.gemeinsamschaffen.de präsentiert sowie während der Laufzeit beworben.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens zwei, maximal fünf aussagekräftige Fotos bei. Vergessen Sie nicht, zu allen Bildern den Rechteinhaber im Dateinamen zu nennen! Die Bilder sollten eine Auflösung von 300dpi haben. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass die eingesandten Fotos vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Ideenwettbewerbs unentgeltlich genutzt werden können und dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Das Wettbewerbsbüro unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Ideenwettbewerbs “Gemeinsam:Schaffen”. Dazu gehören zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit, die Vorbewertung der eingereichten Beiträge, die Prämierungsveranstaltung oder auch die Arbeitskonferenzen (etwa anderthalb tägige Workshops mit Projektträgern). Es steht Interessierten unter den folgenden Kontaktdaten für Rückfragen zum Wettbewerb zur Verfügung.
Wettbewerbsbüro “Gemeinsam:Schaffen”
SPRINT – wissenschaftliche Politikberatung PartG
Dr. Florian Langguth
Skalitzer Straße 68
10997 Berlin
Tel.: 030 – 92 27 81 79
E-Mail: info@gemeinsamschaffen.de
In dieser Kategorie wurden Ideen und Projekte gesucht, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen etwas gemeinsam gestalten. Dies sind beispielsweise die Anlage eines gemeinsamen Generationengartens, der gemeinschaftliche Bau eines Dorfbackofens, die biodiverse Gestaltung einer Verkehrsinsel oder auch das ehrenamtliche Leiten eines Cafés sein. In dieser Kategorie sind auch Projekte vertreten, bei denen Jung, Alt, Zugezogene und Menschen mit Handicap gemeinsam ein Graffiti sprayen. Entscheidend ist hierbei, dass nicht die Maßnahme selbst im Vordergrund steht, sondern das gemeinsame Tun, bei dem es zu einer Begegnung zwischen Menschen kommt und Wertvorstellungen ausgetauscht werden.
In dieser Kategorie konnten Projekte und Ideen eingereicht werden, bei denen verschiedene Bevölkerungsgruppen gemeinsam aktiv werden. Dabei sollen die Aktivitäten so ausgestaltet werden, dass jeder Dorfbewohner bzw. jede Dorfbewohnerin seine/ihre Fähigkeiten und Potenziale einbringen kann. Beispiele hierfür sind die Inszenierung eines Theaterstücks aus Mitwirkenden der Dorfgemeinschaft oder ein generationenübergreifendes Musikprojekt, bei dem Kinder und Seniorinnen und Senioren zusammen singen. Aber auch Projekte, bei denen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend gemeinsam Sport treiben (z.B. Ballsport, Gymnastik) oder generationenübergreifend und interkulturell gemeinsam kochen, sind in dieser Kategorie dabei.
In dieser Kategorie konnten sich Projekte und Ideen bewerben, in denen durch das Voneinander-Lernen nicht nur Kenntnisse, sondern auch automatisch und „nebenbei“ Wertvorstellungen ausgetauscht werden. Zu diesem Themenfeld gehören: Computerkurse für Seniorinnen und Senioren, die durch junge Menschen geleitet werden; gemeinsames Lernen der Dorfgemeinschaft zu Gemüseanbau und Nutzgartenkultur oder eine Sensibilisierung von Kindern aller Kulturen für die heimische Natur und ihre tierischen Bewohner.