Für das Schaffen eines Dorf-Treffpunktes für Bewegung und Begegnung kommen diverse Gruppen zusammen, die einen Platz für alle Generationen gestalten.
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Der TSV-Bickelsberg 1913 e. V. möchte einen Generationen-Aktiv-Treffpunkt im Dorf durch gemeinsame Arbeitseinsätze aller Bürgerinnen und Bürger schaffen.
Dafür soll auf einem vom Sportverein zur Verfügung gestellten Grundstück ein Platz für Begegnung und Bewegung entstehen, beispielsweise mit einer Bewegungsarena mit Baumstämmen und Slackline, XL-Schachspiel, einem Multifunktionsspielfeld (etwa für Boule, Wurfspiele), Klettersandkasten und einer grünen Begegnungs- und Kommunikationslandschaft mit Wind- und Sonnenschutz und bienenfreundlicher Bepflanzung.
Beteiligte Gruppen sind der Sportverein, die Kirchengemeinde, Jugendgruppen, Seniorinnen und Senioren, Kindergarten/Eltern, zugezogene Familien, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, der Ortschaftsrat, die Handwerkergemeinschaft, der Maschinenring und die Backfrauen.
Über die neu entstehenden Kultur-, Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten soll die Lebensqualität und Attraktivität des Dorfes als Lebensort in der Zukunft enorm steigen.
Projekterfolge:
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Zu Beginn der Corona-Krise hat der Verein wirundjetzt e. V. als spontanen Akt gegen Vereinsamung und eventuell anstehende Lebensmittelknappheit einen ersten Gemeinschaftsgarten gegründet. Schnell wurde klar, dass es dafür viel mehr Potential in der Region gibt.
Um die Gemeinschaft und Nachhaltigkeit im schönen Deggenhausertal am Bodensee zu steigern, will wirundjetzt e. V. eine Ökomodellregion ausrufen. Dafür sollen Regionalpilotinnen und -piloten ausgebildet werden, die u. a. unterstützen sollen durch das Gründen von Gemeinschaftsgärten und der Gestaltung von Nachhaltigkeitskarten.
Das Projekt zielt darauf, dass Schritt für Schritt eine Ökomodellregion entsteht, die mit allen Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam entwickelt wird und sich entfalten kann. Ein weiteres Ziel ist es, noch mehr Gemeinschaftsprojekte zu gründen, und insbesondere mit Karten zu zeigen, wie bereits heute gemeinsam für ein gutes Miteinander und ökologische Nachhaltigkeit im “Tal der Liebe” gesorgt wird.
Projekterfolge:
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Das Dorf Frommenhausen, auf einer Hochebene in Sichtweite der Zollernburg gelegen, ist mit seinen knapp 500 Einwohnerinnen und Einwohnern der kleinste Ortsteil der Stadt Rottenburg. Das Dorf, dessen Wappen einen Bienenkorb zeigt, hat seit Gründung des Fördervereins Frommenhausen 2003 e. V. in Eigeninitiative einen „Treffpunkt Natur“ mit Bienenhotels, Weidenhaus und Arboretum errichtet und das ehemalige Raiffeisenbankgebäude in aufwändiger Eigenleistung in eine Herberge für Jakobspilger umgebaut.
Nun soll ein großes Feuchtbiotop am Treffpunkt Natur samt einem ausgeschilderten Wanderweg geschaffen werden, um die Umwelt und Natur weiter zu stärken. Um die Menschen zum Biotop zu führen, wird gleichzeitig zusammen mit der Nachbargemeinde Schwalldorf ein gemeinsames Wanderwegenetz erstellt.
Projekterfolge:
Vereine sind Begegnungsstätten, erhöhen die Lebensqualität, stärken die Gemeinschaft, fördern den Austausch und das Zusammenleben - gerade im Ländlichen Raum.
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Vereine sind Begegnungsstätten, erhöhen die Lebensqualität, stärken die Gemeinschaft, fördern den Austausch und das Zusammenleben - gerade im Ländlichen Raum. Doch sie sind bedroht, etwa von rückläufigem Engagement, Individualismus, demographischem Wandel, kommerzieller Konkurrenz. Eine intakte, lebendige, stimmige und transparente Vereinskultur, basierend auf einem WerteLeitbild, begegnet dieser Tendenz mit Antworten auf Fragen wie „Was zeichnet uns aus?“, „Wofür stehen wir?“, „Wie wollen wir miteinander und mit anderen umgehen?“
In 22 von 24 Sportkreisen in Württemberg gibt es Vereine, die im ländlichen Raum verortet sind. In jedem dieser 22 Sportkreise möchte die Württembergische Sportjugend (WSJ) im Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB) nach dem Motto: „Gemeinsam gemeinsame Werte schaffen!“ einen Leuchtturm-Verein finden, der sich auf einen WerteLeitbild-Prozess einlässt.
Neben der Innenwirkung in den Verein sollen die WerteLeitbilder auch Signalwirkung nach außen haben, am besten mit Nachahmer-Effekt für andere, auch Nicht-Sportvereine und Nicht-Sport-Organisationen.
Projekterfolge:
Im Projekt „ZAMwachsen – Ein Gemeinschaftsgarten für Weikersheim“ möchte die Jugendhilfe Creglingen e. V. in einem Gemeinschaftsgarten Begegnung, Austausch und voneinander-Lernen ermöglichen.
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Im Projekt „ZAMwachsen – Ein Gemeinschaftsgarten für Weikersheim“ möchte die Jugendhilfe Creglingen e. V. in einem Gemeinschaftsgarten Begegnung, Austausch und voneinander-Lernen ermöglichen. Workshops, Aktionen und Kochevents ergänzen die Aktivitäten im Garten. Neben Obst, Gemüse und Kräutern wird es auch Pflanzen für Insekten geben.
„ZAMwachsen“ möchte die Gemeinschaft stärken und Menschen, die sonst wenig Kontakt haben, zusammenbringen, um einander besser kennenzulernen: Erfahrene Gartenmenschen mit Neulingen, Junge mit Alten, Zugezogene mit Einheimischen, Schülerinnen und Schüler der Förderschule und Seniorinnen und Senioren ohne eigenen Garten – sie alle sollen Verständnis füreinander bekommen und noch besser zusammenzuwachsen, Werte teilen, Lebensmittel wertschätzen, Nachhaltigkeit praktizieren und niemanden ausschließen. Gerade auch Jugendliche und MigrantInnen sollen sich als wichtigen Bestandteil der Gesellschaft erleben.
Der Garten wird ein vielseitiger Schaugarten sein, aus dem man viele Anregungen mitnehmen kann und in dem alle gemeinsam etwas wachsen lassen - und etwas zusammenwächst.
Projekterfolge:
Das Projekt des Vereins Integrierte Ländliche Entwicklung Bodensee e. V. möchte den Dialog zwischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und Jugendlichen im Landkreis Konstanz gerade in den ländlichen Gemeinden initiieren und fördern.
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Gemeinden stehen vor der Aufgabe, ihre Zukunftsfähigkeit im Zusammenhang mit demografischem Wandel, Infrastrukturversorgung und verantwortungsbewusstem Umgang mit begrenzten Ressourcen sicherzustellen.
Das Projekt des Vereins Integrierte Ländliche Entwicklung Bodensee e. V. möchte den Dialog zwischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und Jugendlichen im Landkreis Konstanz gerade in den ländlichen Gemeinden initiieren und fördern, in denen es kein eigenes hauptamtliches Personal für Jugendarbeit/-beteiligung und keine installierten Formen der Jugendbeteiligung gibt. Ergänzend dazu soll ein kreisweites Netzwerk zur Jugendbeteiligung mit allen relevanten Partnern geschaffen werden. Im Fokus stehen der Austausch zum Thema Jugendbeteiligung, das Entwickeln von Lösungsstrategien und gegenseitige Unterstützung.
Auf diese Weise sollen Impulse für Gemeindeentwicklung gesetzt werden unter Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Generationen.
Projekterfolge:
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Im Ortskern von Niederschopfheim haben jüngst die Apotheke, der Metzger und eine Gaststätte geschlossen, das nächstgelegene klassische Café ist zehn Kilometer entfernt. Nun soll in den Räumlichkeiten des historischen Heimburger Hauses ein ehrenamtlich geführtes Café als Begegnungsstätte und Veranstaltungsraum entstehen. Neben dem Cafébetrieb mit selbstgebackenem Kuchen, Eis und kleinen Speisen soll das Café als Ideenraum für Einheimische, hiesige Vereine, Handwerkskunst und örtliche Unternehmen dienen.
Der Verein DaHeimburger möchte auf vielerlei Ebenen nachhaltig agieren, die Bürger und Bürgerinnen einbeziehen und damit eine Vorbildfunktion erfüllen.
Durch Umnutzung eines Bestandsbaus (bis vor kurzem von der Feuerwehr genutzt) soll der Ortskern eine neue Qualität bekommen und als Chance für eine zukunftsgerechte Gemeindeentwicklung die Identifikation der Bürger mit ihrem Ort gestärkt werden. Das Projekt bringt unterschiedlichste Menschen zusammen und ist geeignet, neue Impulse für die Arbeit im Ehrenamt zu geben. Das Neue, Innovative knüpft an Traditionen an.
Projekterfolge:
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Durch die Corona-Pandemie denken Menschen verstärkt über die Wertigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Lebensmittel nach. Als einziger Market Garden mit Permakultur-Ansätzen in der Region ist der Michels Kleinsthof ein Beispiel dafür, wie Lebensmittel nicht nur regional und biologisch produziert werden können, sondern auch nachhaltig. Der Wunsch nach gesunder Nahrung, die maximal umweltschonend hergestellt wird, bringt auf Michels Kleinsthof junge Familien, alleinstehende ältere Menschen, Landwirt*innen im Ruhestand, Berufstätige und Auszubildende miteinander ins Gespräch. Viele haben den Wunsch, aktiv zu werden, und genießen die sinnstiftende Arbeit auf dem Feld. So verwurzeln sich Menschen miteinander und mit ihrer Region.
Das Projekt „Zusammen wachsen – Gemeinsam mehr bewegen“ möchte mit Gleichgesinnten Visionen für eine zukunftsfähige Region entwickeln und umsetzen, dörfliche Sozialstrukturen schaffen und stärken, wieder mehr lokale Ressourcen nutzbar machen und die Wertschöpfungskette zurück in die Region holen.
Dafür sollen offene Räume entstehen, eine Plattform für Motivierte, die gemeinsam anpacken und so die dörfliche Struktur stärken und die nachhaltige Versorgung mit Lebensmitteln sichern.
Projekterfolge:
Die Radsportfreunde Bartholomä und der Skiclub Heubach-Bartholomä planen das Anlegen von Mountainbike-Trails an einem Berg in Bartholomä, neben einem Skihang mit bewirteter Skihütte.
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Die Radsportfreunde Bartholomä und der Skiclub Heubach-Bartholomä planen das Anlegen von Mountainbike-Trails an einem Berg in Bartholomä, neben einem Skihang mit bewirteter Skihütte. Bei schneereichen Wintern könnten die beiden geplanten sogenannten „Lines“ auch als „Ski-Cross“-Strecke verwendet werden.
Die Lines haben eine Gesamtlänge von etwa 700 Metern und können mehrfach befahren werden, der Natureingriff soll dabei möglichst gering bleiben. Zielgruppe sind Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen 6 und 60 Jahren, wobei jeder nach seinem eigenen Können fahren kann. Für das Projekt soll der Trail großenteils gemeinschaftlich angelegt und gemeinsame Trainings und Kursangebote in der Natur für Radler angeboten werden, bei denen beispielsweise über gemeinsame Hilfestellungen an Hindernissen, Kurven, Sprüngen Werte wie Rücksichtnahme oder Erfolgserlebnisse erfahren werden können.
Da auch der TSV Bartholomä im gleichen Gebiet einen Trimm-Dich-Pfad anlegen möchte, wird das Projekt Synergien schaffen, um unterschiedliche Sport- und Altersgruppen zusammenzuführen und gemeinsam in der Natur sportlich aktiv zu sein.
Projekterfolge:
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Die Naturschutzgruppe unteres Aalbachtal e. V. plant die Umgestaltung einer Verkehrsinsel in einer Spielstraße im Ort. Die Straße an dieser Verkehrsinsel trägt den Namen „Steinige Äcker“, daher darf ein Steingarten aus Bundsandstein nicht fehlen, außerdem soll die Bepflanzung eine Nahrungsquelle für vielerlei Insekten sein.
In die Planung unter Leitung der Naturschutzgruppe sollen alle Anwohnerinnen und Anwohner der Spielstraße und alle interessierten Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner einbezogen werden. Das Anlegen der Pflanzinsel mit Steinhaufen und Trockenmauern sowie die Bepflanzung und ein Insektenhotel wird in Gemeinschaftsarbeit erfolgen, vor allem sollen viele Kinder des Dorfes einbezogen werden, damit sich alle Beteiligten mit dieser Pflanzinsel identifizieren.
Das Projekt möchte Jung und Alt die Wechselwirkung zwischen Pflanzen und Insekten und deren Bedeutung zu vermitteln und dieses Kleinod durch Einbeziehung der Anwohnerinnen und Anwohner in die Pflege zu erhalten. Außerdem gestalten so alle gemeinsam den Ort nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch für die Insektenwelt attraktiver.
Projekterfolge:
Das Ziel ist es, dass die Garagen für die Dorfgemeinschaft, etwa zur jährlich stattfindenden Heuchlinger Dorfweihnacht sowie am regelmäßigen Kinderfest, den Heuchlinger Künstlerinnen und Künstlern und Vereinen zur Verfügung stehen.
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Die Heuchlinger Dorfladen UG ist aus der Mitte der Heuchlinger Bevölkerung entstanden, die Heuchlinger Vereine, die Kirchengemeinde sowie eine Vielzahl der Heuchlinger Bürgerschaft Anteilseigner sind.
Drei dem Dorfladen von der Gemeinde überlassene Fertiggaragen sollen im Rahmen des Projekts "Ausbau und Renovierung alter Garagen zur Verschönerung des Dorfplatzes" farblich, technisch und funktional verschönert werden und ein Holzdach mit Trapezblech und Dachrinne erhalten. Zudem sollen alle Wände gestrichen und ein kleiner überdachter Vorraum mit Fenster und Tor geschaffen werden.
An dem Projekt aktiv beteiligen werden sich viele Ehrenamtliche.
Im Herbst 2021 soll das Projekt mit einem Apfeltag gefeiert werden. Dafür werden Kindergarten- und Schulkinder mit ihren Eltern Äpfel von gemeindeeigenen Apfelbäumen einsammeln, aus denen etwa 3000 Flaschen Apfelsaft gewonnen werden. Dieser wird dann in den Garagen gelagert und zugunsten des Dorfladens ausgegeben.
Das Ziel ist es, dass die Garagen für die Dorfgemeinschaft, etwa zur jährlich stattfindenden Heuchlinger Dorfweihnacht sowie am regelmäßigen Kinderfest, den Heuchlinger Künstlerinnen und Künstlern und Vereinen zur Verfügung stehen.
Projekterfolge:
Mit dem Projekt „Ellwanger Rampe“ soll in der Bevölkerung ein Bewusstsein geschaffen werden für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen, für Seniorinnen und Senioren und Familien.
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Ob Lego, Holz, Metall, 3D-Druck – als Hilfsmittel, um Hindernisse zu überwinden, sind der Fantasie und dem Material keine Grenzen gesetzt. Ausgangspunkt war die Erkenntnis: Wie viele Stufen es in der ganzen Stadt Ellwangen gibt, fällt erst denjenigen auf, die selbst mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind. Mit dem Projekt „Ellwanger Rampe“ soll in der Bevölkerung ein Bewusstsein geschaffen werden für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen, für Seniorinnen und Senioren und Familien. Dies möchte der Seniorenrat Ellwangen e. V. durch das gemeinsame Bauen kleiner mobiler Rampen zur Überbrückung von niedrigen Stufen erreichen.
Die Expertise und Bedürfnisse der Mitmachenden ermöglichen individuelle Rampen für jeden Übergang.
Das Projekt zielt auf Barrierefreiheit ab und damit auf gleichberechtigten Zugang für alle. Dies nutzt allen: Seniorinnen und Senioren, Menschen mit und ohne Behinderung, Kindern, Eltern, Familien und Menschen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Dadurch, dass von den Rampen mehrere Anspruchsgruppen profitieren, kommen automatisch mehrere Personengruppen zusammen: Dialog untereinander kann stattfinden und Synergieeffekte können genutzt werden.
Projekterfolge:
Ein Dorfleben mit gemeinsamem Tun und Werkeln ist wichtig für den Zusammenhalt, das Miteinander und den Austausch im Dorf. Das wurde in der Corona-Zeit deutlich.
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Ein Dorfleben mit gemeinsamem Tun und Werkeln ist wichtig für den Zusammenhalt, das Miteinander und den Austausch im Dorf. Das wurde in der Corona-Zeit deutlich. Das niederschwellig angelegte Projekt „Dorfbackofen Nattheim – Arbeiten mit Herz, Hand und Verstand“ der Landfrauen Nattheim zielt auf das gemeinsame Tun ab, auf Begegnung, Austausch und Inspiration, das gemeinsame Erleben und das Voneinander-Lernen im Dorf. Der Dorfbackofen entstand in der alten Schlosserei im Herzen von Nattheim. In der Nachbarschaft sind der Katholische Kindergarten, das Familienzentrum mit Gemeindekindergarten, die Volkshochschule und die Seniorenresidenz Feuersee. Der Dorfbackofen wird von Anbeginn bis zur Fertigstellung gemeinschaftlich, eigeninitiativ und ehrenamtlich errichtet, alle sind zur Mitarbeit und Mitgestaltung eingeladen.
Dadurch soll eine neue Verbundenheit aller Bevölkerungsgruppen mit dem Dorfbackofen und untereinander, ein Wir-Gefühl entstehen.
Projekterfolge:
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Mit dem Projekt „Kinderrechte on Tour“ möchte der Kinderschutzbund Kreisverband Neckar-Odenwald-Kreis Eltern, Kinder, Jugendliche und Fachkräfte über Workshops in Kindergärten, Grund- und weiterführenden Schulen und über Elternabende mit den Kinderrechten vertraut machen.
Nach der Auftaktveranstaltung zur Einweihung des „Platzes der Kinderrechte“ in Mosbach im September 2020 werden im Lauf der Projektjahre 2021 und 2022 im Wechsel mehrere Gemeinden und Kommunen zum „Hotspot“ der Kinderrechte. Dafür wird eine mobile Litfaßsäule im Ort für jeweils drei Monate mit Postern, Aussagen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen zum Thema Kinderrechte bestückt. Bei einer Abschlussveranstaltung werden den verantwortlichen Trägern die Ergebnisse überreicht. Diese könnten Teil der weiteren politischen und sonstigen Aktivitäten werden.
Ziel des Projektes ist, der „Stimme“ der Kinder ein stärkeres Gewicht zu geben: Die teilnehmenden Gemeinden und Institutionen erhalten einen weitergehenden Einblick in die Gedanken- und Gefühlswelt von Kindern und Jugendlichen, diese wiederum erfahren eine stärkere Akzeptanz und werden frühzeitig in die Gesellschaft integriert.
Projekterfolge:
Tannhausen ist ein Dorf mit circa 500 Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Läden. Die Dorfgemeinschaft Tannhausen e. V. möchte einen Versorgungsautomaten unter dem Motto „gemeinsam gut versorgt“ aufstellen.
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Tannhausen ist ein Dorf mit circa 500 Einwohnern ohne Läden.
Wegen der mangelnden Begegnung und der schwierigen Versorgungssituation von Risikogruppen während der Corona-Pandemie möchte die Dorfgemeinschaft Tannhausen e. V. einen Versorgungsautomaten unter dem Motto „gemeinsam gut versorgt“ aufstellen. Um den Versorgungsautomaten soll ein Dorftreffpunkt unter den Apfelbäumen geschaffen werden.
Ziel ist, dass die Dorfgemeinschaft zusammenkommt, sich begegnet und gemeinsam - beim Seniorennachmittag, in der Kindergartengruppe, in Vereinen und Organisationen - entscheidet, was der Automat enthalten soll – etwa selbst gestrickte Socken, von Kindern gebastelte Weihnachtskarten, DVDs von der virtuellen Maiandacht. So erfahren die Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner voneinander, was für die anderen wichtig ist. Und so wird aus einer Maschine ein Medium für alle Menschen im Dorf.
Projekterfolge:
Der Ideenwettbewerb “Gemeinsam:Schaffen” richtet sich an juristische Personen der Zivilgesellschaft und Unternehmen. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne des Wettbewerbs gehören zum Beispiel Vereine, Lokale Agenda Gruppen, Kirchengemeinden, Träger der Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege oder Stiftungen. Kooperationen sind möglich und wünschenswert. Die Teilnahme von natürlichen Personen oder deren Zusammenschlüsse ist nicht möglich.
Ergänzung: Wir empfehlen Einzelpersonen oder deren Zusammenschlüsse sich z.B. einen Verein, eine Kirche oder eine Institution zu suchen, die für das Projekt einen Antrag stellt. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zielgruppen bzw. die Personen, die sich an der Aktion oder dem Projekt beteiligen (sollen), nicht zwingend Mitglied z.B. in dem antrag-stellenden Verein sein müssen. Die Voraussetzung der juristischen Person bezieht sich nur auf den Antragsteller und nicht auf die an dem Projekt Mitwirkenden oder auf die Zielgruppen des Projektes. Auch Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht, müssen aber über einen antragsfähigen Partner gebündelt werden.
Ergänzung: Einzelunternehmer oder Freiberufler sind als Unternehmen antragsberechtigt. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen Nachweise (z.B. Gewerbeschein) zu fordern. Personengesellschaften von Einzelunternehmern oder Freiberuflern, wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Kooperationen sind grundsätzlich möglich, jedoch kann es je Projekt nur einen Projektträger geben. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Projektpartner ist nicht möglich.
Mehrfachbewerbungen eines Antragstellers sind grundsätzlich möglich, soweit sich die Projekte nicht auf die gleiche Kategorie beziehen. Für jedes Projekt muss eine eigene Bewerbung eingereicht werden.
Kommunen oder Zusammenschlüsse von Kommunen können nicht am Ideenwettbewerb teilnehmen. Die eingereichten Projekte sollen jedoch von der Kommune, in der das Projekt umgesetzt werden soll, nachweislich ideell unterstützt werden. Kommunen können sich zudem an den Projekten der zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligen.
Die Projektträger müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, der jedoch nicht zwingend im Ländlichen Raum Baden-Württembergs sein muss (siehe hierzu Frage 2.4).
Das beantragte Projekt darf nicht bereits durch Landesmittel gefördert werden.
Bei den Bewerbungen kann es sich sowohl um Ideen als auch bereits laufende Projekte handeln. Die Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung der Ideen hin zur Umsetzung soll Teil der Förderung sein. Eine Ausarbeitung nur von Konzepten oder Strategien ist nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Eine Bewerbung von bereits laufenden Projekten ist möglich.
Hierzu sind allerdings folgende Bedingungen zu beachten:
(ergänzt am 22.07.2020)
Es ist möglich, ein Projekt einzureichen, welches zuvor schon bei anderen Programmen oder Wettbewerben eingereicht und ausgezeichnet wurde. Wenn das Projekt bereits durch andere Landesmittel gefördert wird oder wurde, ist eine weitere Förderung durch den Ideenwettbewerb nicht möglich.
Zum Ländlichen Raum gehören die Raumkategorien Ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum gemäß des Landesentwicklungsprogramms (siehe Karte: Karten-Link) oder vergleichbare, ländlich geprägte Orte.
Ergänzung: Der Projektort ist nicht zwingend auf eine einzelne Kommunen begrenzt. Er kann sich auch auf mehrere Kommunen beziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Kommunen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen (siehe oben).
Sollte sich das Projekt über mehrere Kommunen erstrecken, so ist von jeder beteiligten Kommune ein Unterstützungsschreiben einzuholen. Alternativ kann in solchen Fällen das Unterstützungsschreiben auch von dem Landkreis ausgefertigt werden, in dem die beteiligten Kommunen liegen. Der Antragsteller kann die für ihn praktikablere Vorgehensweise wählen.
Zur Klärung vergleichbarer, ländlich geprägter Orte wenden Sie sich bitte ans Wettbewerbsbüro.
Das Projekt muss einer Kategorie zugeordnet werden. Wenn das Projekt mehrere Kategorien berührt, dann ist diejenige auszuwählen, der das Projekt vorrangig zuzuordnen ist.
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrags. Die Höhe des Betrags bleibt auch bei Einsparungen oder höheren Einnahmen gleich, sofern die bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unter die bewilligte Zuwendung fallen.
Bei dem Eigenanteil kann es sich entweder um finanzielle Beiträge oder Personal- und Sachleistungen handeln. Als finanzielle Beiträge gelten zum Beispiel eigene Mittel in Form von Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen.
In die Finanzierung der Vorhaben können auch Drittmittel einbezogen werden. Als Drittmittel erlaubt sind Mittel in Form von Spenden oder Zuschüssen von Kommunen. Nicht erlaubt sind hingegen Drittmittel in Form von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die zur Umsetzung des Projektes (Erfüllung des Zuwendungszwecks) notwendig und wirtschaftlich geboten sind. Dazu gehören typischerweise Personalkosten, Reisekosten oder Sachkosten.
Zu den Sachkosten gehören z.B. Kosten für (technische) Gerätschaften (nur geringwertige Wirtschaftsgüter, siehe Frage 3.5), Veranstaltungskosten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Dienstleistungen, Honorare oder Materialkosten. Zu den Materialkosten zählen auch Baumaterialien, wie z.B. Holz, Steine oder Farben. Wichtig beim Einsatz der Sachkosten ist, dass das gemeinsame Tun oder die gemeinsame Aktion im Sinne des Wettbewerbs im Vordergrund steht. Das bedeutet, nicht die Bauausführung durch Dritte darf im Vordergrund stehen, sondern die gemeinsame Erstellung durch die Menschen vor Ort. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Investitionen in Frage 3.6.
Kosten für ein laufendes Projekt können einbezogen werden, wenn die geforderten Bedingungen für laufende Projekte erfüllt sind (siehe Frage 2.2). (ergänzt am 22.07.2020)
Freiwillige bzw. ehrenamtliche Arbeitsstunden können nicht geltend gemacht werden. Es sind lediglich Arbeitsstunden als Personalkosten z.B. in Form von Aufwandsentschädigungen förderfähig, die im Rahmen einer Vereinssatzung oder ähnlichem nachgewiesen werden können. (ergänzt am 22.07.2020)
Nicht förderfähig sind:
Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar sind,
Beiträge für nicht gesetzliche Versicherungen,
Zuführung zu Rücklagen,
nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen et cetera) und
Entgelte, soweit sie die Tarifverträge des Bundes, der Länder oder Kommunen übersteigen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Güter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht überschreiten. Dieser liegt laut aktueller Gesetzgebung bei 800,00 Euro (netto) pro Wirtschaftsgut. Es können mehrere Geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Wichtig ist dabei darzustellen, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Projektzieles erforderlich sind. Die mit der Zuwendung angeschafften Güter müssen dem Projekt bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
Förderfähig im Rahmen des Ideenwettbewerbs sind nur geringwertige Wirtschaftsgüter (siehe Frage 3.5). Investive Anschaffungen, die diese Grenze überschreiten, sind nur unter der Maßgabe förderfähig, dass beispielsweise durch Einsatz von Materialien und ehrenamtlicher Arbeit ein Objekt entsteht, welches eine Investition darstellt. In der Projektbeschreibung muss dabei klar zum Ausdruck kommen, dass der Schwerpunkt des Projektes auf dem gemeinsamen Tun im Sinne des Wettbewerbs liegt. Für Investitionen werden also Sachkosten übernommen, sofern die gemeinsame Eigenleistung im Rahmen des Projektes eindeutig im Vordergrund steht.
Sofern eine Investition in dieser Form getätigt wird, wird im Zuwendungsbescheid eine entsprechende Nutzungsdauer festgeschrieben. Sollte das geförderte Objekt vor Ende der Nutzungsdauer einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden, die nicht mehr dem Zuwendungszweck (dem Projektziel) entspricht, so ist dies dem Fördergeber anzuzeigen und kann zu einer Rückforderung führen.
Eine Kombination mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg ist nicht möglich.
Die Förderung von Unternehmen unterliegt dem Europäischen Beihilferecht (Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieses soll verhindern, dass der Wettbewerb durch unkontrollierte Förderungen von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten verzerrt wird. Deshalb sind Förderungen an Unternehmen grundsätzlich bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anzumelden. Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht ermöglicht die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (De-minimis-Verordnung).
Nach der De-minimis-Verordnung sind unter „De-minimis“-Beihilfen Zuwendungen bis zu einem Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 EUR (im Straßentransportsektor bis zu 100.000 EUR) innerhalb von drei Steuerjahren zu verstehen, die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen. In diesem Umfang geht die Kommission davon aus, dass im Ergebnis keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt. Damit vereinfacht sie die Förderung von Unternehmen, da jede Anmeldung mit erheblichem Aufwand und viel Zeit verbunden ist.
Eine festgelegte Zahl an Projekten gibt es nicht. Für die auszuwählenden Projekte stehen insgesamt bis zu 800.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Ergänzung: Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ wird nach aktuellem Stand nur dieses Jahr durchgeführt. Weitere Runden in den kommenden Jahren sind derzeit nicht vorgesehen. Wir empfehlen deshalb eine Teilnahme in diesem Jahr.
Die beantragten Mittel können in einem Turnus von sechs Monaten beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit einem Zwischenbericht abgerufen werden.
Eine Projektlaufzeit ist von 01.11.2020 bis 31.10.2022 möglich. Der Start kann sich ggf. aufgrund der zuwendungsrechtlichen Prüfung der Anträge noch verschieben. Dies wird dann aber mit dem Zuwendungsbescheid angepasst.
Innerhalb dieses Zeitraums sind auch Projekte mit kürzerer Laufzeit möglich. Bei den einzureichenden Projekten kann es sich auch um eine Idee handeln, deren Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung hin zur Umsetzung Teil der Förderung sein kann. Allerdings ist eine ausschließliche Ausarbeitung von Konzepten oder Strategien nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Unabhängig davon gilt, dass auch eine Förderung von bereits laufenden Projekten möglich ist. In diesem Fall geben Sie bitte im Antragsformular den Start des Projektes und den Status „bereits begonnen“ an (siehe auch FAQ 2.2).
Eine Beteiligung am Wettbewerb ist ausschließlich online bis zum 31. Juli 2020 möglich. Hierzu sind das Teilnahmeformular auf www.gemeinsamschaffen.de sowie die zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen.
Der Fragebogen kann ausschließlich online ausgefüllt werden.
Nein, außer den geforderten Anlagen sind keine weiteren Informationen, wie zum Beispiel Projektflyer notwendig.
Nein, eine Zwischenspeicherung des Teilnahmeformulars ist nicht möglich. Wir bitten Sie, alle notwendigen Informationen und Anlagen bereitzuhalten. Damit Sie die Übersicht behalten, stellen wir Ihnen eine Checkliste, eine Ausfüllhilfe sowie die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Nach Absenden der Bewerbung können Sie keine Änderungen vornehmen. Für dringende Änderungen kontaktieren Sie bitte das Wettbewerbsbüro.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Alle Informationen, die Sie angegeben haben, finden Sie in dieser Mail. Diese können Sie auch ausdrucken.
Dies bezieht sich auf die Zeichenanzahl mit Leerzeichen.
Ja. Pro Projekt muss ein Formular ausgefüllt werden.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Die eingereichten Projekte werden vom Wettbewerbsbüro vorbewertet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und unter Beteiligung weiterer Verbände. Die Jury-Sitzung findet voraussichtlich im September statt und ist nicht öffentlich.
Ergänzung: Die Jury-Sitzung zur Auswahl der Projekte findet im September 2020 statt. Nach dem Votum der Jury werden zeitnah die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die ausgewählten Bewerbungen geklärt und die Zuwendungsbescheide ausgefertigt. Dies nimmt etwas Zeit in Anspruch. Wenn dieser Prozess abschließend durchlaufen ist, ergeht eine Information an die Bewerber, damit diese sich auf die Umsetzung der Projekte einstellen können. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Ministerium bzw. bis zur Prämierung des Ideenwettbewerbs sind die Projektträger zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Auch wenn sich Ihr Projekt noch in der Konzeptionsphase befindet, müssen Sie weitmöglichst einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen.
Ergänzung: Die Angaben zu den Projektkosten sind erforderlich, da sonst keine Entscheidung über die Höhe der Zuwendung möglich ist.
Die Bilder sollen dabei helfen, einen Eindruck von dem Projekt, dem Ort oder der Projektidee zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Projekte auf der Internetseite www.gemeinsamschaffen.de präsentiert sowie während der Laufzeit beworben.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens zwei, maximal fünf aussagekräftige Fotos bei. Vergessen Sie nicht, zu allen Bildern den Rechteinhaber im Dateinamen zu nennen! Die Bilder sollten eine Auflösung von 300dpi haben. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass die eingesandten Fotos vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Ideenwettbewerbs unentgeltlich genutzt werden können und dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Das Wettbewerbsbüro unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Ideenwettbewerbs “Gemeinsam:Schaffen”. Dazu gehören zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit, die Vorbewertung der eingereichten Beiträge, die Prämierungsveranstaltung oder auch die Arbeitskonferenzen (etwa anderthalb tägige Workshops mit Projektträgern). Es steht Interessierten unter den folgenden Kontaktdaten für Rückfragen zum Wettbewerb zur Verfügung.
Wettbewerbsbüro “Gemeinsam:Schaffen”
SPRINT – wissenschaftliche Politikberatung PartG
Dr. Florian Langguth
Skalitzer Straße 68
10997 Berlin
Tel.: 030 – 92 27 81 79
E-Mail: info@gemeinsamschaffen.de
In dieser Kategorie wurden Ideen und Projekte gesucht, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen etwas gemeinsam gestalten. Dies sind beispielsweise die Anlage eines gemeinsamen Generationengartens, der gemeinschaftliche Bau eines Dorfbackofens, die biodiverse Gestaltung einer Verkehrsinsel oder auch das ehrenamtliche Leiten eines Cafés sein. In dieser Kategorie sind auch Projekte vertreten, bei denen Jung, Alt, Zugezogene und Menschen mit Handicap gemeinsam ein Graffiti sprayen. Entscheidend ist hierbei, dass nicht die Maßnahme selbst im Vordergrund steht, sondern das gemeinsame Tun, bei dem es zu einer Begegnung zwischen Menschen kommt und Wertvorstellungen ausgetauscht werden.
In dieser Kategorie konnten Projekte und Ideen eingereicht werden, bei denen verschiedene Bevölkerungsgruppen gemeinsam aktiv werden. Dabei sollen die Aktivitäten so ausgestaltet werden, dass jeder Dorfbewohner bzw. jede Dorfbewohnerin seine/ihre Fähigkeiten und Potenziale einbringen kann. Beispiele hierfür sind die Inszenierung eines Theaterstücks aus Mitwirkenden der Dorfgemeinschaft oder ein generationenübergreifendes Musikprojekt, bei dem Kinder und Seniorinnen und Senioren zusammen singen. Aber auch Projekte, bei denen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend gemeinsam Sport treiben (z.B. Ballsport, Gymnastik) oder generationenübergreifend und interkulturell gemeinsam kochen, sind in dieser Kategorie dabei.
In dieser Kategorie konnten sich Projekte und Ideen bewerben, in denen durch das Voneinander-Lernen nicht nur Kenntnisse, sondern auch automatisch und „nebenbei“ Wertvorstellungen ausgetauscht werden. Zu diesem Themenfeld gehören: Computerkurse für Seniorinnen und Senioren, die durch junge Menschen geleitet werden; gemeinsames Lernen der Dorfgemeinschaft zu Gemüseanbau und Nutzgartenkultur oder eine Sensibilisierung von Kindern aller Kulturen für die heimische Natur und ihre tierischen Bewohner.