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Die bislang ungenutzte Grünfläche neben einem gemeinschaftlich genutzten Gebäudekomplex steht schon seit geraumer Zeit im Fokus der Diskussion um Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Weinortes Klepsau. Hier soll nun ein neuer Platz der Begegnung und der gemeinsamen Aktivitäten entstehen. Ziel des neuen Platzes soll die frei zugängliche und vielseitige Nutzungsmöglichkeit sein.
Das Projekt zielt mit Outdoorfitnessgeräten und einem multifunktionalen Sandsportfeld auf die sportliche Betätigung für alle ab. Zusätzlich schaffen ein großer Grillplatz mit ausreichend Sitzmöglichkeiten sowie die Installation eines kleinen bepflanzten Wasserareals und kleinen Wasserspielanlagen einen Raum zum gemütlichen Beisammensein von Jung und Alt.
Durch das gemeinsame Planen und Schaffen aller Altersklassen entwickelt sich von Beginn an eine besondere Verbundenheit und Wertschätzung gegenüber den gemeinsam erreichten Erfolgen.
Projekterfolge:
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Das Projekt "Ensemble22" des Fördervereins für Unterhaltende Staufener Theaterkultur FAUST e. V. ist ein StadtSchauTanzMusikSpiel. Dabei werden sämtliche künstlerische Sparten, die in der Fauststadt Staufen existieren oder aus diesem Anlass neu begründet werden, in einem Gemeinschaftswerk zusammenwirken. Nicht das Ego und die Persönlichkeit des Einzelnen zählt, nicht die bisher im eigenen Genre erzielten Erfolge, nicht die Klassifizierung in Profis und Amateure - sondern die allseits offene Bereitschaft zur Mitwirkung bei einem Gemeinschaftswerk. Ausgehend von der 1250-Jahr-Feier der Stadt Staufen im Coronajahr 2020 wird mit dem Projekt "Ensemble22" ein vollkommen neues Schauspiel entstehen, das im Juni 2022 zur Aufführung kommt.
Noch nie zuvor hat es in der Geschichte der Stadt Staufen eine derartige Zusammenarbeit gegeben: Im "Ensemble22" sollen ortsansässige Schriftsteller, Maler, Filmemacher, Musiker, Techniker, Bühnen- und Kostümbildner, Musikvereine, Schulen, Kirchenmusiker, Chöre, Profi- und Amateur-Theaterensembles sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt zusammen wirken.
Projekterfolge:
„Schaffe' lerne - reparier jetzt hier“ möchte ein offener Begegnungsraum sein, in dem unter fachkundiger Anleitung von Seniorinnen und Senioren sowie anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, gemeinsam ihre Räder zu reparieren oder geländetauglich aufzurüsten.
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Horbener Kinder und Jugendliche sind in ihrer Freizeit, befeuert durch die Corona Krise, vermehrt mit ihren Fahrrädern im Dorf unterwegs. Einem Teil aber fehlen die finanziellen Möglichkeiten für den Kauf eines adäquaten Bikes, oder diese entsprechen nicht sicherheitstechnischen Aspekten. Zudem fehlt es vor Ort an Möglichkeiten, die Fahrräder günstig zu warten oder zu reparieren. So bleiben diese Kinder und Jugendliche von gemeinschaftlichen sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen.
„Schaffe' lerne - reparier jetzt hier“ möchte ein offener Begegnungsraum sein, in dem unter fachkundiger Anleitung von Seniorinnen und Senioren sowie anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, gemeinsam ihre Räder zu reparieren oder geländetauglich aufzurüsten. So entstehen neue Kontakte und die Idee verbreitet sich zur Nachahmung. Der zeitliche Verlauf erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Projekterfolge:
Als "Schmetterlingsdorf Rippberg-Hornbach" plant der Ortschaftsrat Rippberg-Hornbach in Trägerschaft des Spielvereins Rippberg 1920 e. V. die konzertierte Biodiversifizierung des landwirtschaftlich geprägten Ortes.
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Rippberg ist eine 850 Seelen-Gemeinde mit Tendenz zur Überalterung. Darunter haben in den letzten Jahren die Lebendigkeit des Vereins- und Ortslebens deutlich gelitten. Zudem sind auch hier Insektenschwund, intensivierte Landwirtschaft, Zunahme an Monokulturen und Klimaveränderungen spürbar.
Als "Schmetterlingsdorf Rippberg-Hornbach" plant der Ortschaftsrat Rippberg-Hornbach in Trägerschaft des Spielvereins Rippberg 1920 e. V. die konzertierte Biodiversifizierung des landwirtschaftlich geprägten Ortes. In drei Jahren soll ein Musterort mit Blaupause für andere künftige "Schmetterlingsdörfer" entstehen.
Ziel ist es, alle Rippbergerinnen und Rippberger für Alters- und Personengruppen übergreifende Aktionen zusammenzubringen und zu begeistern, örtliche Landwirtschaftsbetriebe zu modifizierter Weidewirtschaft zu animieren, gegenseitiges Verständnis durch Begegnung der Bevölkerung mit Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft zu fördern, Werte zu teilen - und vor allem das gemeinsame Tun durch gemeinsames Schaffen.
Projekterfolge:
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In der „Inklusiven Ballschule“ des Bahlinger SC sollen Kinder mit und ohne Behinderung die Möglichkeit erhalten, gemeinsam aktiv zu sein. Die Kinder sollen nicht nur sportliche Fähigkeiten erlernen, vielmehr steht der Erwerb von Sozialkompetenzen im Vordergrund. Die „Inklusive Ballschule“ soll kein Sportangebot im klassischen Sinne werden, bei welchem der Trainer strikt vorgibt, was die Kinder zu tun haben.
Das Sportangebot richtet sich an Kinder von fünf bis zwölf Jahren und soll ihnen auf spielerische Art und Weise die Grundlagen des Sports nahebringen. Bei gemeinsamen Spielen und Aufgaben sollen die Kinder ihr Können mit dem Ball verbessern. Spielerisch und mit viel Fantasie sollen vor allem die Bereiche Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination erlernt werden.
Durch das Angebot sollen die Kinder gemeinsame Kontakte knüpfen, welche auch über das Sportangebot des Bahlinger SC hinaus bestehen bleiben. Darüber hinaus sollen sich die Trainer mit den Kindern gemeinsam weiterentwickeln und gemeinsam ihr Sportangebot gestalten.
Projekterfolge:
Das Projekt „Zusammenleben in Langenau - nachhaltig und gemeinsam - Reparaturwerkstatt und Wollebobbel-Treff“ zielt darauf, ein solidarisches und inklusives Zusammenleben zu schaffen.
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Auch im ländlichen Raum lässt sich eine zunehmende Individualisierung und Vereinzelung der Gesellschaft feststellen. Als Reaktion darauf muss die gegenseitige Unterstützung neu gedacht und anders organisiert werden. Deshalb möchte der gemeinnützige Verein „gemeinsam Nachbarschaftshilfe Langenau e. V.“ mit dem Projekt „Zusammenleben in Langenau – nachhaltig und gemeinsam“ einen Beitrag zur effektiven Bewältigung der Herausforderungen vor Ort leisten. Die Angebote stehen allen Menschen offen.
Das Projekt „Zusammenleben in Langenau - nachhaltig und gemeinsam - Reparaturwerkstatt und Wollebobbel-Treff“ zielt darauf, ein solidarisches und inklusives Zusammenleben zu schaffen. Zum einen soll in einer Reparaturwerkstatt neben dem Erlernen des Reparierens das gegenseitige Kennenlernen im Mittelpunkt stehen. Zum anderen sollen sich im Wollebobbel-Treff Menschen aller Altersgruppen und verschiedener Herkunft und Religion treffen, um Kleidung auszubessern oder neu zu kreieren. Dies soll Einsamkeit und Ausgrenzung verhindern helfen, Verständnis für andere über den Austausch und gegenseitige Unterstützung fördern, Sprachbarrieren abbauen.
Projekterfolge:
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Das Dorfleben in Hemmendorf, einem ländlich geprägten Ort mit 850 Einwohnerinnen und Einwohner, hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert.
Der Kultur- und Förderverein Hemmendorf e. V. möchte mit dem Hemmendorfer Erzählcafé Geschichten aus der Bevölkerung und geschichtsträchtiges Material für die Erhaltung und Wertschätzung einer gemeinsamen Erinnerungskultur sammeln, um Begegnung, gegenseitiges Verständnis und Interesse zu fördern.
Das Erzählcafé soll vor allem Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren in einem wertschätzenden Umgang mit der jüngsten Geschichte Hemmendorfs verbinden. Außerdem soll es dem Bedürfnis der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner nach Erzählen, Erinnern und Gehörtwerden begegnen, die mündlichen Geschichten festzuhalten sowie private Fotos und Dokumente zu archivieren. Zugezogene und jüngere Generationen erhalten so Einblick ins frühere Hemmendorf und können eine Beziehung zum Ort aufbauen.
Die Geschichten und Dokumente werden zusammen mit Kunstbildern der Grundschülerinnen und Grundschüler zum Abschluss in einer Ausstellung gezeigt. Gemeinsam soll in und für Hemmendorf ein Forum für Erinnerung, Austausch und Wertschätzung geschaffen werden.
Projekterfolge:
Mit dem Projekt „Bewegung bringt das Dorf zusammen!“ lädt der Landfrauenverein Schwarzenbronn alle Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner von Schwarzenbronn ein, kostenlos Gesundheitsangebote zu nutzen.
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Mit dem Projekt „Bewegung bringt das Dorf zusammen!“ lädt der Landfrauenverein Schwarzenbronn alle Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner von Schwarzenbronn ein, kostenlos Gesundheitsangebote zu nutzen.
Dabei zielt das Projekt auf ehrenamtliches Engagement bei der Umsetzung ab, etwa bei der Gestaltung und beim Anlegen des Barfußpfades. Zudem sollen halbjährlich Kurse zur Gesundheitsprävention angeboten werden. Jeder achtwöchige Kurs startet mit einem Impulsvortrag zum jeweiligen Thema und wird mit einer gemeinsamen Aktion abgeschlossen. So gibt es beispielsweise im Themenfeld „Gut zu Fuß“ neben dem Impulsvortrag Fußgymnastik und eine gemeinsame Wanderung, beim Thema „Kein Kreuz mit dem Kreuz“ finden ein Impulsvortrag und Rückengymnastik mit Entspannungsexkursion statt.
Die Veranstaltungen finden in einem Raum der Gemeinde statt, der dafür eine sportliche Grundausstattung erhalten soll, um auch nach Ende der Projektzeit für weitere Aktionen gerüstet zu sein.
Projekterfolge:
Ziel soll ein mobiler Bauwagen als neuer Ort der Begegnung sein, der gemeinsam gebaut oder erneuert und zu einem generationenübergreifenden Treffpunkt wird.
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In Unteralpfen hat letztens auch die letzte Dorfgaststätte aufgegeben. Zwar gibt es ein aktives Vereinsleben und viel Natur für die individuelle Freizeitgestaltung, dennoch fehlt den Bewohnerinnen und Bewohnern etwas.
Beim 1. Unteralpfener Hackathon, veranstaltet im Juli 2020 von der Gruppe Unteralpfen bewegt was, wurden Fragen laut wie „Wie wächst die Gemeinschaft?“ oder „Wie können wir bei einer erneuten Pandemie oder vergleichbaren Situation den Austausch im Dorf sicherstellen?“. Ergebnis war der große Wunsch nach einer gemeinsamen Begegnungsstätte für geplante Aktivitäten und spontane Treffen, verbunden mit digitaler Transparenz und Organisation.
Ziel soll nun ein mobiler Bauwagen als neuer Ort der Begegnung sein, der gemeinsam gebaut oder erneuert und zu einem generationenübergreifenden Treffpunkt wird, etwa für Aktionen mit Kindern, als Bar für Dorf-Events, als Mittelpunkt bei Draußen-Konzerten oder für Vereinstreffen.
Projekterfolge:
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Der Gesangverein Liederkranz Jagsthausen mit seinen beiden Chören sucht nach der - coronabedingt - proben- und auftrittslosen Zeit wieder sinnvolle Aufgaben im Sinne der Gemeinnützigkeit.
Beim „Taktvollen Ortsrundgang“ gehen Einwohnerinnen und Einwohner, Touristinnen und Touristen und Besucherinnen und Besucher gemeinsam mit den Sängerinnen und Sängern durch den Ort. An verschiedenen Stationen, wie z. B. Kirche, Götzenburg, Rotes und Weißes Schloss, wird Halt gemacht. An den Stationen wird ein kundiger Ortsführer Wissenswertes, Geschichtliches und Aktuelles erzählen und die Chöre werden zum jeweiligen Standort passende Lieder singen, gern begleitet von Kindern und Migrantinnen und Migranten.
Neben der Rückbesinnung auf die Gemeinde möchte der „Taktvolle Ortsrundgang“ auch das Zusammengehörigkeitsgefühl im ländlichen Raum stärken.
Der „Taktvolle Ortsrundgang“ kann in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, jeweils mit unterschiedlichen Stationen und Schwerpunkten, erstmals im Frühjahr 2021. Geplante Dauer sind jeweils zwei bis zweieinhalb Stunden.
Projekterfolge:
Die Kool-Tour-Nacht möchte zum einen die vielen Begabungen der Dettinger Bürgerinnen und Bürger fördern und die verschiedenen Altersgruppen und ihre unterschiedlichen Interessen ansprechen.
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Die „Kool-Tour-Nacht“ ist eine kleine bereits seit zwei Jahren laufende Abendveranstaltung im Zentrum von Dettingen – ins Leben gerufen und organisiert von einem kleinen kreativen Team des Turnvereins Dettingen an der Iller. Die Kool-Tour-Nacht möchte zum einen die vielen Begabungen der Dettinger Bürgerinnen und Bürger fördern und die unterschiedlichen Altersgruppen und ihre unterschiedlichen Interessen ansprechen - mit wenig finanziellen Mitteln, dafür aber mit viel Kreativität und einer bemerkenswerten Einsatz- und Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen richtet sich das Angebot an Besucherinnen und Besucher, in Dettingen einen schönen und anregenden Abend zu verbringen. Die Vorstellungen finden im Dorfzentrum mit Pfarrkirche, Dorfgemeinschaftshaus, Schule, Schulturnhalle und Haus St. Franziskus statt. Es gibt eine Bar- und Bistromeile, Sport, Tanz, Musik, Literatur und Kunst. Der Erlös geht an eine Hilfsorganisation.
Bei der nächsten Kulturnacht, durch die aktuelle Corona-Situation für den 30. Juli 2022 geplant, sollen neue, größere und besondere Ideen umgesetzt werden.
Projekterfolge:
Obwohl es dafür Musikliteratur gibt, wird derzeit weder im Amateurmusikbereich noch in den Musikschulen oder beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ interkulturell gemeinsam musiziert.
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Obwohl es dafür Musikliteratur gibt, wird derzeit weder im Amateurmusikbereich noch in den Musikschulen oder beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ interkulturell gemeinsam musiziert. Deshalb möchte der Deutsche Zithermusik-Bund Landesverband Baden-Württemberg e. V. gemeinsam mit einem muslimischen Bağlama-Virtuosen und der Musikschule in Haslach im Kinzigtal unter dem Namen „Saitenmusiktreff Baden-Württemberg“ erstmals Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Saiteninstrumenten zusammenbringen. Das langfristige Ziel ist, eine interkulturelle Kinder- und Jugendgruppe für Saiteninstrumente aufzubauen.
In einem eintägigen Workshop dürfen die Kinder und Jugendlichen ihre Instrumente vorstellen, tauschen und gegenseitig ausprobieren. Tags zuvor findet zur Einstimmung ein Konzert mit Saitenmusikinstrumenten statt.
Das Ziel des interkulturellen Projekts ist das gegenseitige Kennenlernen und das Ausprobieren unterschiedlicher Musikstile. Durch den Spaß am gemeinsamen Musizieren sollen Vorurteile und Ängste abgebaut werden.
Projekterfolge:
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Die Kasse ist leer, und ohne finanzielle Unterstützung sind nur Minimalveranstaltungen möglich - daher möchte die Chorgemeinschaft Massenbachhausen 1854 e. V. in den nächsten Jahren voll durchstarten, nachdem im Jahr 2020 alle Termine der Pandemie zum Opfer fallen.
In einem generationenübergreifenden Chor sollen daher die Bürgerinnen und Bürger von Massenbachhausen und den umliegenden Gemeinden das Singen in der Gemeinschaft erleben können: In einem Projektchor sollen vom Urenkel bis zu den Urgroßeltern vier Generationen vertreten sein und auf diese Weise der Zusammenhalt und das Verständnis füreinander gefördert werden.
Projekterfolge:
Ziel des Projektes ist es, die Wertschätzung für regionale Lebensmittel zu stärken und Bürgerinnen und Bürger und Konsumentinnen und Konsumenten sowie Wirtschaft und Handel Einblick in „360° bäuerliches Leben und Schaffen“ zu geben.
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Mit den „Bodenseebauern“ hat der Maschinen- und Betriebshilfring Tettnang e. V. innerhalb weniger Tage ein loses Bündnis von Landwirt*innen am Bodensee gegründet, um eine Brücke zum Verbraucher zu schlagen.
Auf dem Facebookauftritt @bodenseebauern mit inzwischen etwa 9.400 Followern tauschen sich Landwirt*innen und Verbraucher*innen aus.
Mittlerweile sind die „Bodenseebauern“ eine über die Landesgrenzen hinaus bekannte „Marke“. Im Sommer hat der Erntehelfer-Aufruf „Wir suchen Eure helfenden Hände“ für Furore gesorgt und war Anschub für die vom Bundesministerium unterstützte Plattform www.daslandhilft.de.
Bundesweit haben sich dort etwa 60.000 Verbraucher*innen registriert und ihre Arbeitskraft angeboten. Diese Aktion, aus der Not entstanden, hat das gegenseitige Verständnis gestärkt.
Ziel des Projektes ist es, die Wertschätzung für regionale Lebensmittel zu stärken und Bürger*innen und Konsument*innen sowie Wirtschaft und Handel Einblick in „360° bäuerliches Leben und Schaffen“ zu geben, um sie für den Alltag der Landwirtschaft zu sensibilisieren.
Auch Themen aus dem Bereich Naturschutz sind dem Bündnis als Aufklärungsplattform ein Anliegen.
Projekterfolge:
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Die Marxzeller Ortsteile liegen räumlich relativ weit voneinander entfernt, ÖPNV-Anbindungen sind begrenzt. Dadurch konzentrieren sich soziale Kontakte auf den eigenen Ortsteil und bestehen nur sehr eingeschränkt zwischen Alteingesessenen und Zugezogenen und Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte.
Vor diesem Hintergrund möchte der Caritasverband Ettlingen e. V. über das „Theater Hoimat“ Menschen verbinden, die sich sehr selten persönlich begegnen. Diese sollen trotz ihrer unterschiedlichen Interessen oder gerade deshalb ein gemeinschaftliches Vorhaben umsetzen und dadurch ihr Wissen an interessierte „Neulinge“ weitergeben. Das „Theater Hoimat“ schließt damit eine Lücke bei den bestehenden Freizeitangeboten wie Sport- und Musikvereinen. Außerdem bietet das Theaterstück vor allem für junge Menschen ein kreatives Angebot im Zusammenhang mit handwerklichem Arbeiten.
Damit spricht es Menschen mit unterschiedlichen Interessen an, zum Aufleben ihrer Kommune beizutragen. Das Theaterstück soll in Marxzell aufgeführt werden, um die lokale Bevölkerung einzubinden. Denkbar ist auch, Videoaufzeichnungen in einer Art Auto- oder Openairkino zu zeigen.
Projekterfolge:
Der Ideenwettbewerb “Gemeinsam:Schaffen” richtet sich an juristische Personen der Zivilgesellschaft und Unternehmen. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne des Wettbewerbs gehören zum Beispiel Vereine, Lokale Agenda Gruppen, Kirchengemeinden, Träger der Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege oder Stiftungen. Kooperationen sind möglich und wünschenswert. Die Teilnahme von natürlichen Personen oder deren Zusammenschlüsse ist nicht möglich.
Ergänzung: Wir empfehlen Einzelpersonen oder deren Zusammenschlüsse sich z.B. einen Verein, eine Kirche oder eine Institution zu suchen, die für das Projekt einen Antrag stellt. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zielgruppen bzw. die Personen, die sich an der Aktion oder dem Projekt beteiligen (sollen), nicht zwingend Mitglied z.B. in dem antrag-stellenden Verein sein müssen. Die Voraussetzung der juristischen Person bezieht sich nur auf den Antragsteller und nicht auf die an dem Projekt Mitwirkenden oder auf die Zielgruppen des Projektes. Auch Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht, müssen aber über einen antragsfähigen Partner gebündelt werden.
Ergänzung: Einzelunternehmer oder Freiberufler sind als Unternehmen antragsberechtigt. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen Nachweise (z.B. Gewerbeschein) zu fordern. Personengesellschaften von Einzelunternehmern oder Freiberuflern, wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Kooperationen sind grundsätzlich möglich, jedoch kann es je Projekt nur einen Projektträger geben. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Projektpartner ist nicht möglich.
Mehrfachbewerbungen eines Antragstellers sind grundsätzlich möglich, soweit sich die Projekte nicht auf die gleiche Kategorie beziehen. Für jedes Projekt muss eine eigene Bewerbung eingereicht werden.
Kommunen oder Zusammenschlüsse von Kommunen können nicht am Ideenwettbewerb teilnehmen. Die eingereichten Projekte sollen jedoch von der Kommune, in der das Projekt umgesetzt werden soll, nachweislich ideell unterstützt werden. Kommunen können sich zudem an den Projekten der zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligen.
Die Projektträger müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, der jedoch nicht zwingend im Ländlichen Raum Baden-Württembergs sein muss (siehe hierzu Frage 2.4).
Das beantragte Projekt darf nicht bereits durch Landesmittel gefördert werden.
Bei den Bewerbungen kann es sich sowohl um Ideen als auch bereits laufende Projekte handeln. Die Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung der Ideen hin zur Umsetzung soll Teil der Förderung sein. Eine Ausarbeitung nur von Konzepten oder Strategien ist nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Eine Bewerbung von bereits laufenden Projekten ist möglich.
Hierzu sind allerdings folgende Bedingungen zu beachten:
(ergänzt am 22.07.2020)
Es ist möglich, ein Projekt einzureichen, welches zuvor schon bei anderen Programmen oder Wettbewerben eingereicht und ausgezeichnet wurde. Wenn das Projekt bereits durch andere Landesmittel gefördert wird oder wurde, ist eine weitere Förderung durch den Ideenwettbewerb nicht möglich.
Zum Ländlichen Raum gehören die Raumkategorien Ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum gemäß des Landesentwicklungsprogramms (siehe Karte: Karten-Link) oder vergleichbare, ländlich geprägte Orte.
Ergänzung: Der Projektort ist nicht zwingend auf eine einzelne Kommunen begrenzt. Er kann sich auch auf mehrere Kommunen beziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Kommunen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen (siehe oben).
Sollte sich das Projekt über mehrere Kommunen erstrecken, so ist von jeder beteiligten Kommune ein Unterstützungsschreiben einzuholen. Alternativ kann in solchen Fällen das Unterstützungsschreiben auch von dem Landkreis ausgefertigt werden, in dem die beteiligten Kommunen liegen. Der Antragsteller kann die für ihn praktikablere Vorgehensweise wählen.
Zur Klärung vergleichbarer, ländlich geprägter Orte wenden Sie sich bitte ans Wettbewerbsbüro.
Das Projekt muss einer Kategorie zugeordnet werden. Wenn das Projekt mehrere Kategorien berührt, dann ist diejenige auszuwählen, der das Projekt vorrangig zuzuordnen ist.
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrags. Die Höhe des Betrags bleibt auch bei Einsparungen oder höheren Einnahmen gleich, sofern die bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unter die bewilligte Zuwendung fallen.
Bei dem Eigenanteil kann es sich entweder um finanzielle Beiträge oder Personal- und Sachleistungen handeln. Als finanzielle Beiträge gelten zum Beispiel eigene Mittel in Form von Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen.
In die Finanzierung der Vorhaben können auch Drittmittel einbezogen werden. Als Drittmittel erlaubt sind Mittel in Form von Spenden oder Zuschüssen von Kommunen. Nicht erlaubt sind hingegen Drittmittel in Form von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die zur Umsetzung des Projektes (Erfüllung des Zuwendungszwecks) notwendig und wirtschaftlich geboten sind. Dazu gehören typischerweise Personalkosten, Reisekosten oder Sachkosten.
Zu den Sachkosten gehören z.B. Kosten für (technische) Gerätschaften (nur geringwertige Wirtschaftsgüter, siehe Frage 3.5), Veranstaltungskosten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Dienstleistungen, Honorare oder Materialkosten. Zu den Materialkosten zählen auch Baumaterialien, wie z.B. Holz, Steine oder Farben. Wichtig beim Einsatz der Sachkosten ist, dass das gemeinsame Tun oder die gemeinsame Aktion im Sinne des Wettbewerbs im Vordergrund steht. Das bedeutet, nicht die Bauausführung durch Dritte darf im Vordergrund stehen, sondern die gemeinsame Erstellung durch die Menschen vor Ort. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Investitionen in Frage 3.6.
Kosten für ein laufendes Projekt können einbezogen werden, wenn die geforderten Bedingungen für laufende Projekte erfüllt sind (siehe Frage 2.2). (ergänzt am 22.07.2020)
Freiwillige bzw. ehrenamtliche Arbeitsstunden können nicht geltend gemacht werden. Es sind lediglich Arbeitsstunden als Personalkosten z.B. in Form von Aufwandsentschädigungen förderfähig, die im Rahmen einer Vereinssatzung oder ähnlichem nachgewiesen werden können. (ergänzt am 22.07.2020)
Nicht förderfähig sind:
Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar sind,
Beiträge für nicht gesetzliche Versicherungen,
Zuführung zu Rücklagen,
nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen et cetera) und
Entgelte, soweit sie die Tarifverträge des Bundes, der Länder oder Kommunen übersteigen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Güter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht überschreiten. Dieser liegt laut aktueller Gesetzgebung bei 800,00 Euro (netto) pro Wirtschaftsgut. Es können mehrere Geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Wichtig ist dabei darzustellen, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Projektzieles erforderlich sind. Die mit der Zuwendung angeschafften Güter müssen dem Projekt bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
Förderfähig im Rahmen des Ideenwettbewerbs sind nur geringwertige Wirtschaftsgüter (siehe Frage 3.5). Investive Anschaffungen, die diese Grenze überschreiten, sind nur unter der Maßgabe förderfähig, dass beispielsweise durch Einsatz von Materialien und ehrenamtlicher Arbeit ein Objekt entsteht, welches eine Investition darstellt. In der Projektbeschreibung muss dabei klar zum Ausdruck kommen, dass der Schwerpunkt des Projektes auf dem gemeinsamen Tun im Sinne des Wettbewerbs liegt. Für Investitionen werden also Sachkosten übernommen, sofern die gemeinsame Eigenleistung im Rahmen des Projektes eindeutig im Vordergrund steht.
Sofern eine Investition in dieser Form getätigt wird, wird im Zuwendungsbescheid eine entsprechende Nutzungsdauer festgeschrieben. Sollte das geförderte Objekt vor Ende der Nutzungsdauer einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden, die nicht mehr dem Zuwendungszweck (dem Projektziel) entspricht, so ist dies dem Fördergeber anzuzeigen und kann zu einer Rückforderung führen.
Eine Kombination mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg ist nicht möglich.
Die Förderung von Unternehmen unterliegt dem Europäischen Beihilferecht (Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieses soll verhindern, dass der Wettbewerb durch unkontrollierte Förderungen von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten verzerrt wird. Deshalb sind Förderungen an Unternehmen grundsätzlich bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anzumelden. Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht ermöglicht die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (De-minimis-Verordnung).
Nach der De-minimis-Verordnung sind unter „De-minimis“-Beihilfen Zuwendungen bis zu einem Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 EUR (im Straßentransportsektor bis zu 100.000 EUR) innerhalb von drei Steuerjahren zu verstehen, die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen. In diesem Umfang geht die Kommission davon aus, dass im Ergebnis keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt. Damit vereinfacht sie die Förderung von Unternehmen, da jede Anmeldung mit erheblichem Aufwand und viel Zeit verbunden ist.
Eine festgelegte Zahl an Projekten gibt es nicht. Für die auszuwählenden Projekte stehen insgesamt bis zu 800.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Ergänzung: Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ wird nach aktuellem Stand nur dieses Jahr durchgeführt. Weitere Runden in den kommenden Jahren sind derzeit nicht vorgesehen. Wir empfehlen deshalb eine Teilnahme in diesem Jahr.
Die beantragten Mittel können in einem Turnus von sechs Monaten beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit einem Zwischenbericht abgerufen werden.
Eine Projektlaufzeit ist von 01.11.2020 bis 31.10.2022 möglich. Der Start kann sich ggf. aufgrund der zuwendungsrechtlichen Prüfung der Anträge noch verschieben. Dies wird dann aber mit dem Zuwendungsbescheid angepasst.
Innerhalb dieses Zeitraums sind auch Projekte mit kürzerer Laufzeit möglich. Bei den einzureichenden Projekten kann es sich auch um eine Idee handeln, deren Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung hin zur Umsetzung Teil der Förderung sein kann. Allerdings ist eine ausschließliche Ausarbeitung von Konzepten oder Strategien nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Unabhängig davon gilt, dass auch eine Förderung von bereits laufenden Projekten möglich ist. In diesem Fall geben Sie bitte im Antragsformular den Start des Projektes und den Status „bereits begonnen“ an (siehe auch FAQ 2.2).
Eine Beteiligung am Wettbewerb ist ausschließlich online bis zum 31. Juli 2020 möglich. Hierzu sind das Teilnahmeformular auf www.gemeinsamschaffen.de sowie die zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen.
Der Fragebogen kann ausschließlich online ausgefüllt werden.
Nein, außer den geforderten Anlagen sind keine weiteren Informationen, wie zum Beispiel Projektflyer notwendig.
Nein, eine Zwischenspeicherung des Teilnahmeformulars ist nicht möglich. Wir bitten Sie, alle notwendigen Informationen und Anlagen bereitzuhalten. Damit Sie die Übersicht behalten, stellen wir Ihnen eine Checkliste, eine Ausfüllhilfe sowie die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Nach Absenden der Bewerbung können Sie keine Änderungen vornehmen. Für dringende Änderungen kontaktieren Sie bitte das Wettbewerbsbüro.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Alle Informationen, die Sie angegeben haben, finden Sie in dieser Mail. Diese können Sie auch ausdrucken.
Dies bezieht sich auf die Zeichenanzahl mit Leerzeichen.
Ja. Pro Projekt muss ein Formular ausgefüllt werden.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Die eingereichten Projekte werden vom Wettbewerbsbüro vorbewertet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und unter Beteiligung weiterer Verbände. Die Jury-Sitzung findet voraussichtlich im September statt und ist nicht öffentlich.
Ergänzung: Die Jury-Sitzung zur Auswahl der Projekte findet im September 2020 statt. Nach dem Votum der Jury werden zeitnah die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die ausgewählten Bewerbungen geklärt und die Zuwendungsbescheide ausgefertigt. Dies nimmt etwas Zeit in Anspruch. Wenn dieser Prozess abschließend durchlaufen ist, ergeht eine Information an die Bewerber, damit diese sich auf die Umsetzung der Projekte einstellen können. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Ministerium bzw. bis zur Prämierung des Ideenwettbewerbs sind die Projektträger zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Auch wenn sich Ihr Projekt noch in der Konzeptionsphase befindet, müssen Sie weitmöglichst einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen.
Ergänzung: Die Angaben zu den Projektkosten sind erforderlich, da sonst keine Entscheidung über die Höhe der Zuwendung möglich ist.
Die Bilder sollen dabei helfen, einen Eindruck von dem Projekt, dem Ort oder der Projektidee zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Projekte auf der Internetseite www.gemeinsamschaffen.de präsentiert sowie während der Laufzeit beworben.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens zwei, maximal fünf aussagekräftige Fotos bei. Vergessen Sie nicht, zu allen Bildern den Rechteinhaber im Dateinamen zu nennen! Die Bilder sollten eine Auflösung von 300dpi haben. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass die eingesandten Fotos vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Ideenwettbewerbs unentgeltlich genutzt werden können und dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Das Wettbewerbsbüro unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Ideenwettbewerbs “Gemeinsam:Schaffen”. Dazu gehören zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit, die Vorbewertung der eingereichten Beiträge, die Prämierungsveranstaltung oder auch die Arbeitskonferenzen (etwa anderthalb tägige Workshops mit Projektträgern). Es steht Interessierten unter den folgenden Kontaktdaten für Rückfragen zum Wettbewerb zur Verfügung.
Wettbewerbsbüro “Gemeinsam:Schaffen”
SPRINT – wissenschaftliche Politikberatung PartG
Dr. Florian Langguth
Skalitzer Straße 68
10997 Berlin
Tel.: 030 – 92 27 81 79
E-Mail: info@gemeinsamschaffen.de
In dieser Kategorie wurden Ideen und Projekte gesucht, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen etwas gemeinsam gestalten. Dies sind beispielsweise die Anlage eines gemeinsamen Generationengartens, der gemeinschaftliche Bau eines Dorfbackofens, die biodiverse Gestaltung einer Verkehrsinsel oder auch das ehrenamtliche Leiten eines Cafés sein. In dieser Kategorie sind auch Projekte vertreten, bei denen Jung, Alt, Zugezogene und Menschen mit Handicap gemeinsam ein Graffiti sprayen. Entscheidend ist hierbei, dass nicht die Maßnahme selbst im Vordergrund steht, sondern das gemeinsame Tun, bei dem es zu einer Begegnung zwischen Menschen kommt und Wertvorstellungen ausgetauscht werden.
In dieser Kategorie konnten Projekte und Ideen eingereicht werden, bei denen verschiedene Bevölkerungsgruppen gemeinsam aktiv werden. Dabei sollen die Aktivitäten so ausgestaltet werden, dass jeder Dorfbewohner bzw. jede Dorfbewohnerin seine/ihre Fähigkeiten und Potenziale einbringen kann. Beispiele hierfür sind die Inszenierung eines Theaterstücks aus Mitwirkenden der Dorfgemeinschaft oder ein generationenübergreifendes Musikprojekt, bei dem Kinder und Seniorinnen und Senioren zusammen singen. Aber auch Projekte, bei denen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend gemeinsam Sport treiben (z.B. Ballsport, Gymnastik) oder generationenübergreifend und interkulturell gemeinsam kochen, sind in dieser Kategorie dabei.
In dieser Kategorie konnten sich Projekte und Ideen bewerben, in denen durch das Voneinander-Lernen nicht nur Kenntnisse, sondern auch automatisch und „nebenbei“ Wertvorstellungen ausgetauscht werden. Zu diesem Themenfeld gehören: Computerkurse für Seniorinnen und Senioren, die durch junge Menschen geleitet werden; gemeinsames Lernen der Dorfgemeinschaft zu Gemüseanbau und Nutzgartenkultur oder eine Sensibilisierung von Kindern aller Kulturen für die heimische Natur und ihre tierischen Bewohner.