Anmeldung zur Abschlussveranstaltung des Ideenwettbewerbs “Gemeinsam:Schaffen”
am 14.10.2022, 15:00 – 19:00 Uhr
in der Stadthalle Sindelfingen
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen
Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Wettbewerbsbüro gerne zur Verfügung:
Der Ideenwettbewerb “Gemeinsam:Schaffen” richtet sich an juristische Personen der Zivilgesellschaft und Unternehmen. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne des Wettbewerbs gehören zum Beispiel Vereine, Lokale Agenda Gruppen, Kirchengemeinden, Träger der Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege oder Stiftungen. Kooperationen sind möglich und wünschenswert. Die Teilnahme von natürlichen Personen oder deren Zusammenschlüsse ist nicht möglich.
Ergänzung: Wir empfehlen Einzelpersonen oder deren Zusammenschlüsse sich z.B. einen Verein, eine Kirche oder eine Institution zu suchen, die für das Projekt einen Antrag stellt. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zielgruppen bzw. die Personen, die sich an der Aktion oder dem Projekt beteiligen (sollen), nicht zwingend Mitglied z.B. in dem antrag-stellenden Verein sein müssen. Die Voraussetzung der juristischen Person bezieht sich nur auf den Antragsteller und nicht auf die an dem Projekt Mitwirkenden oder auf die Zielgruppen des Projektes. Auch Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht, müssen aber über einen antragsfähigen Partner gebündelt werden.
Ergänzung: Einzelunternehmer oder Freiberufler sind als Unternehmen antragsberechtigt. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen Nachweise (z.B. Gewerbeschein) zu fordern. Personengesellschaften von Einzelunternehmern oder Freiberuflern, wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Kooperationen sind grundsätzlich möglich, jedoch kann es je Projekt nur einen Projektträger geben. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Projektpartner ist nicht möglich.
Mehrfachbewerbungen eines Antragstellers sind grundsätzlich möglich, soweit sich die Projekte nicht auf die gleiche Kategorie beziehen. Für jedes Projekt muss eine eigene Bewerbung eingereicht werden.
Kommunen oder Zusammenschlüsse von Kommunen können nicht am Ideenwettbewerb teilnehmen. Die eingereichten Projekte sollen jedoch von der Kommune, in der das Projekt umgesetzt werden soll, nachweislich ideell unterstützt werden. Kommunen können sich zudem an den Projekten der zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligen.
Die Projektträger müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, der jedoch nicht zwingend im Ländlichen Raum Baden-Württembergs sein muss (siehe hierzu Frage 2.4).
Das beantragte Projekt darf nicht bereits durch Landesmittel gefördert werden.
Bei den Bewerbungen kann es sich sowohl um Ideen als auch bereits laufende Projekte handeln. Die Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung der Ideen hin zur Umsetzung soll Teil der Förderung sein. Eine Ausarbeitung nur von Konzepten oder Strategien ist nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Eine Bewerbung von bereits laufenden Projekten ist möglich.
Hierzu sind allerdings folgende Bedingungen zu beachten:
(ergänzt am 22.07.2020)
Es ist möglich, ein Projekt einzureichen, welches zuvor schon bei anderen Programmen oder Wettbewerben eingereicht und ausgezeichnet wurde. Wenn das Projekt bereits durch andere Landesmittel gefördert wird oder wurde, ist eine weitere Förderung durch den Ideenwettbewerb nicht möglich.
Zum Ländlichen Raum gehören die Raumkategorien Ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum gemäß des Landesentwicklungsprogramms (siehe Karte: Karten-Link) oder vergleichbare, ländlich geprägte Orte.
Ergänzung: Der Projektort ist nicht zwingend auf eine einzelne Kommunen begrenzt. Er kann sich auch auf mehrere Kommunen beziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Kommunen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen (siehe oben).
Sollte sich das Projekt über mehrere Kommunen erstrecken, so ist von jeder beteiligten Kommune ein Unterstützungsschreiben einzuholen. Alternativ kann in solchen Fällen das Unterstützungsschreiben auch von dem Landkreis ausgefertigt werden, in dem die beteiligten Kommunen liegen. Der Antragsteller kann die für ihn praktikablere Vorgehensweise wählen.
Zur Klärung vergleichbarer, ländlich geprägter Orte wenden Sie sich bitte ans Wettbewerbsbüro.
Das Projekt muss einer Kategorie zugeordnet werden. Wenn das Projekt mehrere Kategorien berührt, dann ist diejenige auszuwählen, der das Projekt vorrangig zuzuordnen ist.
Bei einer Festbetragsfinanzierung erfolgt die Zuwendung in Form eines festen Betrags. Die Höhe des Betrags bleibt auch bei Einsparungen oder höheren Einnahmen gleich, sofern die bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unter die bewilligte Zuwendung fallen.
Bei dem Eigenanteil kann es sich entweder um finanzielle Beiträge oder Personal- und Sachleistungen handeln. Als finanzielle Beiträge gelten zum Beispiel eigene Mittel in Form von Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen.
In die Finanzierung der Vorhaben können auch Drittmittel einbezogen werden. Als Drittmittel erlaubt sind Mittel in Form von Spenden oder Zuschüssen von Kommunen. Nicht erlaubt sind hingegen Drittmittel in Form von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die zur Umsetzung des Projektes (Erfüllung des Zuwendungszwecks) notwendig und wirtschaftlich geboten sind. Dazu gehören typischerweise Personalkosten, Reisekosten oder Sachkosten.
Zu den Sachkosten gehören z.B. Kosten für (technische) Gerätschaften (nur geringwertige Wirtschaftsgüter, siehe Frage 3.5), Veranstaltungskosten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Dienstleistungen, Honorare oder Materialkosten. Zu den Materialkosten zählen auch Baumaterialien, wie z.B. Holz, Steine oder Farben. Wichtig beim Einsatz der Sachkosten ist, dass das gemeinsame Tun oder die gemeinsame Aktion im Sinne des Wettbewerbs im Vordergrund steht. Das bedeutet, nicht die Bauausführung durch Dritte darf im Vordergrund stehen, sondern die gemeinsame Erstellung durch die Menschen vor Ort. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Investitionen in Frage 3.6.
Kosten für ein laufendes Projekt können einbezogen werden, wenn die geforderten Bedingungen für laufende Projekte erfüllt sind (siehe Frage 2.2). (ergänzt am 22.07.2020)
Freiwillige bzw. ehrenamtliche Arbeitsstunden können nicht geltend gemacht werden. Es sind lediglich Arbeitsstunden als Personalkosten z.B. in Form von Aufwandsentschädigungen förderfähig, die im Rahmen einer Vereinssatzung oder ähnlichem nachgewiesen werden können. (ergänzt am 22.07.2020)
Nicht förderfähig sind:
Umsatzsteuer, die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar sind,
Beiträge für nicht gesetzliche Versicherungen,
Zuführung zu Rücklagen,
nicht-kassenwirksame Aufwendungen und Kosten (Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen et cetera) und
Entgelte, soweit sie die Tarifverträge des Bundes, der Länder oder Kommunen übersteigen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Güter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht überschreiten. Dieser liegt laut aktueller Gesetzgebung bei 800,00 Euro (netto) pro Wirtschaftsgut. Es können mehrere Geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Wichtig ist dabei darzustellen, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Projektzieles erforderlich sind. Die mit der Zuwendung angeschafften Güter müssen dem Projekt bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
Förderfähig im Rahmen des Ideenwettbewerbs sind nur geringwertige Wirtschaftsgüter (siehe Frage 3.5). Investive Anschaffungen, die diese Grenze überschreiten, sind nur unter der Maßgabe förderfähig, dass beispielsweise durch Einsatz von Materialien und ehrenamtlicher Arbeit ein Objekt entsteht, welches eine Investition darstellt. In der Projektbeschreibung muss dabei klar zum Ausdruck kommen, dass der Schwerpunkt des Projektes auf dem gemeinsamen Tun im Sinne des Wettbewerbs liegt. Für Investitionen werden also Sachkosten übernommen, sofern die gemeinsame Eigenleistung im Rahmen des Projektes eindeutig im Vordergrund steht.
Sofern eine Investition in dieser Form getätigt wird, wird im Zuwendungsbescheid eine entsprechende Nutzungsdauer festgeschrieben. Sollte das geförderte Objekt vor Ende der Nutzungsdauer einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden, die nicht mehr dem Zuwendungszweck (dem Projektziel) entspricht, so ist dies dem Fördergeber anzuzeigen und kann zu einer Rückforderung führen.
Eine Kombination mit Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg ist nicht möglich.
Die Förderung von Unternehmen unterliegt dem Europäischen Beihilferecht (Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dieses soll verhindern, dass der Wettbewerb durch unkontrollierte Förderungen von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten verzerrt wird. Deshalb sind Förderungen an Unternehmen grundsätzlich bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anzumelden. Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht ermöglicht die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (De-minimis-Verordnung).
Nach der De-minimis-Verordnung sind unter „De-minimis“-Beihilfen Zuwendungen bis zu einem Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 EUR (im Straßentransportsektor bis zu 100.000 EUR) innerhalb von drei Steuerjahren zu verstehen, die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen. In diesem Umfang geht die Kommission davon aus, dass im Ergebnis keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt. Damit vereinfacht sie die Förderung von Unternehmen, da jede Anmeldung mit erheblichem Aufwand und viel Zeit verbunden ist.
Eine festgelegte Zahl an Projekten gibt es nicht. Für die auszuwählenden Projekte stehen insgesamt bis zu 800.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Ergänzung: Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ wird nach aktuellem Stand nur dieses Jahr durchgeführt. Weitere Runden in den kommenden Jahren sind derzeit nicht vorgesehen. Wir empfehlen deshalb eine Teilnahme in diesem Jahr.
Die beantragten Mittel können in einem Turnus von sechs Monaten beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit einem Zwischenbericht abgerufen werden.
Eine Projektlaufzeit ist von 01.11.2020 bis 31.10.2022 möglich. Der Start kann sich ggf. aufgrund der zuwendungsrechtlichen Prüfung der Anträge noch verschieben. Dies wird dann aber mit dem Zuwendungsbescheid angepasst.
Innerhalb dieses Zeitraums sind auch Projekte mit kürzerer Laufzeit möglich. Bei den einzureichenden Projekten kann es sich auch um eine Idee handeln, deren Weiterentwicklung beziehungsweise Ausarbeitung hin zur Umsetzung Teil der Förderung sein kann. Allerdings ist eine ausschließliche Ausarbeitung von Konzepten oder Strategien nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Unabhängig davon gilt, dass auch eine Förderung von bereits laufenden Projekten möglich ist. In diesem Fall geben Sie bitte im Antragsformular den Start des Projektes und den Status „bereits begonnen“ an (siehe auch FAQ 2.2).
Eine Beteiligung am Wettbewerb ist ausschließlich online bis zum 31. Juli 2020 möglich. Hierzu sind das Teilnahmeformular auf www.gemeinsamschaffen.de sowie die zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen.
Der Fragebogen kann ausschließlich online ausgefüllt werden.
Nein, außer den geforderten Anlagen sind keine weiteren Informationen, wie zum Beispiel Projektflyer notwendig.
Nein, eine Zwischenspeicherung des Teilnahmeformulars ist nicht möglich. Wir bitten Sie, alle notwendigen Informationen und Anlagen bereitzuhalten. Damit Sie die Übersicht behalten, stellen wir Ihnen eine Checkliste, eine Ausfüllhilfe sowie die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Nach Absenden der Bewerbung können Sie keine Änderungen vornehmen. Für dringende Änderungen kontaktieren Sie bitte das Wettbewerbsbüro.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Alle Informationen, die Sie angegeben haben, finden Sie in dieser Mail. Diese können Sie auch ausdrucken.
Dies bezieht sich auf die Zeichenanzahl mit Leerzeichen.
Ja. Pro Projekt muss ein Formular ausgefüllt werden.
Nach Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Die eingereichten Projekte werden vom Wettbewerbsbüro vorbewertet. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und unter Beteiligung weiterer Verbände. Die Jury-Sitzung findet voraussichtlich im September statt und ist nicht öffentlich.
Ergänzung: Die Jury-Sitzung zur Auswahl der Projekte findet im September 2020 statt. Nach dem Votum der Jury werden zeitnah die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die ausgewählten Bewerbungen geklärt und die Zuwendungsbescheide ausgefertigt. Dies nimmt etwas Zeit in Anspruch. Wenn dieser Prozess abschließend durchlaufen ist, ergeht eine Information an die Bewerber, damit diese sich auf die Umsetzung der Projekte einstellen können. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Ministerium bzw. bis zur Prämierung des Ideenwettbewerbs sind die Projektträger zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Auch wenn sich Ihr Projekt noch in der Konzeptionsphase befindet, müssen Sie weitmöglichst einen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen.
Ergänzung: Die Angaben zu den Projektkosten sind erforderlich, da sonst keine Entscheidung über die Höhe der Zuwendung möglich ist.
Die Bilder sollen dabei helfen, einen Eindruck von dem Projekt, dem Ort oder der Projektidee zu erhalten. Zudem werden die ausgewählten Projekte auf der Internetseite www.gemeinsamschaffen.de präsentiert sowie während der Laufzeit beworben.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung mindestens zwei, maximal fünf aussagekräftige Fotos bei. Vergessen Sie nicht, zu allen Bildern den Rechteinhaber im Dateinamen zu nennen! Die Bilder sollten eine Auflösung von 300dpi haben. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass die eingesandten Fotos vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Ideenwettbewerbs unentgeltlich genutzt werden können und dass sie frei von Rechten Dritter sind.
Das Wettbewerbsbüro unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Ideenwettbewerbs “Gemeinsam:Schaffen”. Dazu gehören zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit, die Vorbewertung der eingereichten Beiträge, die Prämierungsveranstaltung oder auch die Arbeitskonferenzen (etwa anderthalb tägige Workshops mit Projektträgern). Es steht Interessierten unter den folgenden Kontaktdaten für Rückfragen zum Wettbewerb zur Verfügung.
Wettbewerbsbüro “Gemeinsam:Schaffen”
SPRINT – wissenschaftliche Politikberatung PartG
Dr. Florian Langguth
Skalitzer Straße 68
10997 Berlin
Tel.: 030 – 92 27 81 79
E-Mail: info@gemeinsamschaffen.de
In dieser Kategorie wurden Ideen und Projekte gesucht, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen etwas gemeinsam gestalten. Dies sind beispielsweise die Anlage eines gemeinsamen Generationengartens, der gemeinschaftliche Bau eines Dorfbackofens, die biodiverse Gestaltung einer Verkehrsinsel oder auch das ehrenamtliche Leiten eines Cafés sein. In dieser Kategorie sind auch Projekte vertreten, bei denen Jung, Alt, Zugezogene und Menschen mit Handicap gemeinsam ein Graffiti sprayen. Entscheidend ist hierbei, dass nicht die Maßnahme selbst im Vordergrund steht, sondern das gemeinsame Tun, bei dem es zu einer Begegnung zwischen Menschen kommt und Wertvorstellungen ausgetauscht werden.
In dieser Kategorie konnten Projekte und Ideen eingereicht werden, bei denen verschiedene Bevölkerungsgruppen gemeinsam aktiv werden. Dabei sollen die Aktivitäten so ausgestaltet werden, dass jeder Dorfbewohner bzw. jede Dorfbewohnerin seine/ihre Fähigkeiten und Potenziale einbringen kann. Beispiele hierfür sind die Inszenierung eines Theaterstücks aus Mitwirkenden der Dorfgemeinschaft oder ein generationenübergreifendes Musikprojekt, bei dem Kinder und Seniorinnen und Senioren zusammen singen. Aber auch Projekte, bei denen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend gemeinsam Sport treiben (z.B. Ballsport, Gymnastik) oder generationenübergreifend und interkulturell gemeinsam kochen, sind in dieser Kategorie dabei.
In dieser Kategorie konnten sich Projekte und Ideen bewerben, in denen durch das Voneinander-Lernen nicht nur Kenntnisse, sondern auch automatisch und „nebenbei“ Wertvorstellungen ausgetauscht werden. Zu diesem Themenfeld gehören: Computerkurse für Seniorinnen und Senioren, die durch junge Menschen geleitet werden; gemeinsames Lernen der Dorfgemeinschaft zu Gemüseanbau und Nutzgartenkultur oder eine Sensibilisierung von Kindern aller Kulturen für die heimische Natur und ihre tierischen Bewohner.